Thema des Monats

Wer soll neuer Präsident werden?

Thema des Monats September

Seit der Rücktrittsankündigung von Fred Buchholz, Präsident des Bundesverbands für das Taxi- und Mietwagengewerbe BZP, wird hinter den Kulissen über den möglichen Nachfolger diskutiert. Doch bei dieser Frage geht es nicht nur darum, wer Fred Buchholz beerbt. Viel wichtiger wird sein, aus welchem Gremium der neue Repräsentant von Deutschlands größtem Taxiverband kommen wird.

Der Rücktritt und die Begründung von Fred Buchholz machen deutlich, in welchem Dilemma der Bundesverband BZP steckt: Der Präsidentenposten ist ein Ehrenamt, das nur mit hohem Zeit- und Reiseaufwand ausgefüllt werden kann. Das kann sich der Amtsinhaber nur leisten, wenn er finanziell anderweitig abgesichert ist. Sei es durch einen gut strukturierten eigenen Betrieb oder durch die Rückendeckung des Arbeitgebers, bei dem man eigentlich in Lohn und Brot steht.

Bei Fred Buchholz scheint vor allen Dingen letzteres gefehlt zu haben. Er übte das Präsidentenamt seit 2007 neben seinen Verantwortlichkeiten als Vorsitzender der Bremer Taxizentrale und des Verbands „Fachvereinigung Personenverkehr Bremen e.V.“ aus. Dies führte zu einem zeitlichen Interessenkonflikt zwischen seiner ehrenamtlichen Funktion als Bundesvorsitzender und seinen Tätigkeiten für die Bremer Taxizentrale, seinem eigentlichen Arbeitgeber. Buchholz war gezwungen, für sein bundesweites Engagement im Dienste des Taxigewerbes die regionale Präsenz in seiner Heimatstadt Bremen zu vernachlässigen. Dagegen haben die Kollegen und die Mitarbeiter in der Zentrale und der Verwaltung seiner Heimatstadt „rebelliert“.

Durch den Rücktritt sind diese Interessenkonflikte gelöst – allerdings nur aus Sicht der Bremer „Rebellen“. Buchholz wird seinem zahlenden Arbeitgeber wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen.

Sein Nachfolger dagegen wird wieder in ein Ehrenamt gewählt werden, das er (ein „sie“ scheint derzeit mangels Kandidatinnen ausgeschlossen) mit viel Engagement, aber ohne finanzielle Vergütung ausfüllen soll. Deshalb muss bei der Suche nach der geeigneten Person diesmal nicht nur die finanzielle und zeitliche Unabhängigkeit des Kandidaten gewährleistet sein, sondern auch die Rückendeckung durch den Landesverband oder die Taxizentrale, sofern der Kandidat dort einen Posten besetzt.

Das Beispiel Bremen hat gelehrt, dass dies wohl nicht jeder Landesverband und jede Taxizentrale gewährleisten kann. Sollten solche Konstellationen aber weiterhin verhindern, dass der Präsident eines Bundesverbands für die Taxibranche sein Amt nicht voller Kraft ausüben kann, müsste man beim BZP die ehrenamtliche Struktur bei den Vorstandsposten ernsthaft in Frage stellen. Unsere Umfrage des Monats September greift diese Frage auf.

Ein ungeschriebenes Gesetz sieht bisher vor, dass der höchste Repräsentant des BZP aus der Branche kommt. Heinz Peter, einer der Vorgänger von Buchholz, war bei den Berlinern Taxenkutschern zu Hause, Hans Meißner, den Buchholz unmittelbar beerbte, stand während seiner gesamten BZP-Präsidentenzeit bei der Münchner Taxigenossenschaft in Lohn und Brot. Beide hatten die nötige (finanzielle) Rückendeckung aus ihren Landesverbänden bzw. Taxizentralen.

Ein zweites ungeschriebenes Gesetz sieht bisher vor, dass der Nachfolger zumindest aus den bestehenden Vorstandsmitgliedern gewählt wird. Im BZP gibt es neben dem Präsidenten zwei Vizes. Gemeinsam bilden sie das Präsidium. Der komplette BZP-Vorstand besteht aus dem Präsidium und vier so genannten „Erweiterten Vorständen“. Alle sieben sind ehrenamtlich tätig. Bezahlt werden lediglich die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle in Frankfurt unter der Führung eines Geschäftsführers (Thomas Grätz) und seines Stellvertreters (Frederik Wilhelmsmeyer).

Beide Vizepräsidenten haben laut einer internen Mitteilung des BZP ihren Anspruch auf das Präsidentenamt geltend gemacht. Vizepräsident Dietmar Schmidt kommt aus Berlin und ist dort sowohl für die Gewerbevertretung „Innung“ als auch für die Taxizentrale WBT tätig. Michael Müller ist Verbandschef der Taxisparte innerhalb des Gesamtverbandes des niedersächsischen Verkehrsgewerbes. Er käme mit der Empfehlung, seit Jahren einen Verband zu leiten, der unter allen agierenden Taxivertretungen den höchsten Organisationsgrad, also den prozentual höchsten Mitgliederzuspruch, aufweisen kann.

Ob das Interesse beider Vizes auf eine Kampfkandidatur hinausläuft oder man sich im Hintergrund auf einen Kandidaten einigt, ist im Moment noch offen. Der BZP betont in einer ersten Stellungnahme, dass der Vorstand mit der Bekanntgabe der Kandidatur keineswegs das Ziel verfolge, „ein Mitglied von seinem satzungsgemäßen Recht abzuhalten, sich ebenfalls als Kandidat für die Wahl zum Präsidenten zu stellen.“ Laut Satzung darf sich jedes Mitglied als Kandidat zur Präsidentenwahl aufstellen lassen, wobei der einzelne Taxiunternehmer nicht direkt Mitglied im BZP werden kann, sondern nur über den Umweg einer Mitgliedschaft in einem Landesverband oder einer Taxizentrale, die dann wiederum als ordentliche Mitglieder im BZP geführt sind.

Wer auch immer letztendlich das Rennen um die Nachfolge von Fred Buchholz als BZP-Präsident machen wird: Im Sinne der deutschen Taxi- und Mietwagenunternehmer hoffen wir, dass ab November statt Personaldiskussionen wieder vermehrt dringende Sachthemen auf die Agenda des BZP rücken. Genug zu tun gäbe es ja …

(jh)
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