Thema des Monats

Vertragsabschluss in Stuttgart

Thema des Monats Mai 2005

Versöhnliches Ende eines erbitterten Streits der Taxiunternehmer der Region Stuttgart mit der AOK. In dieser Woche wurde eine Preisvereinbarung getroffen, in der fast alle Forderungen des Gewerbes erfüllt werden. Der Vertrag soll am 3. Juni unterzeichnet werden. Über zwei Jahre lang konnten sich die Krankenkassen, allen voran die AOK und der Verband der Taxi- und Mietwagenunternehmen Region Stuttgart e.V. nicht einigen. Am Schluss stieg der Taxiverband sogar aus den Verhandlungen aus und beförderte AOK-Patienten nur mehr gegen Barzahlung. Die von der AOK immer wieder vorgebrachten Tarifangebote waren wirtschaftlich nicht hinnehmbar. Eine öffentlichkeitswirksame Taxi-Demo durch die Stuttgarter Innenstadt bildete den Höhe- und Wendepunkt des Streits (taxi heute berichtet in seiner aktuellen Printausgabe ausführlich über den Konflikt).

An einer wenige Tage nach dem öffentlichen Protest anberaumten Verhandlungsrunde zwischen Verband und Ersatzkassen nahmen überraschenderweise auch Vertreter der AOK teil. Erstmals, so berichtete Verbandschef Peter Kristan gegenüber taxi heute, wurden die Einwände des Taxigewerbes, warum man zu den vorgeschlagenen Tarifen nicht fahren könne, ernst genommen. Innerhalb weniger Stunden einigte man sich auf einen Vertrag, der zu größten Teilen den Anforderungen des Taxigewerbes entsprach.
Entscheidend für den Verhandlungserfolg war dabei vor allem die Tatsache, dass sich die Taxiunternehmer verpflichteten, künftig Gemeinschaftsfahrten durchzuführen. Damit konnte den Kassen glaubhaft vorgerechnet werden, dass die Fahrten letztendlich günstiger werden, wenn sie gesammelt zum Taxitarif gefahren werden, als bisher einzeln für 50 Cent pro Kilometer.

Konkret sieht der Vertrag folgende Vereinbarungen vor:

- Die Taxiunternehmer bzw. Taxizentralen im Verbandsbereich verpflichten sich, Krankenfahrten als Gemeinschaftsfahrten kassenartenübergreifend zu organisieren und durchzuführen.
- Die Vergütung der Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes erfolgt nach dem gültigen Taxitarif. Bei Fahrten außerhalb des Tarifgeltungsbereiches erfolgt die Hinfahrt nach Taxitarif, die Rückfahrt zum halben Preis. Eine Wartezeit ist darin eingeschlossen, sofern sie unter drei Stunden liegt. Längere Wartezeiten werden ab der vierten Stunde mit 30 Cent pro Minute vergütet.
- Die mit den Krankenkassen abrechnende Stelle erhält für jede durchgeführte Gemeinschaftsfahrt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages.
- In einem eigenen Paragraphen versichern die Krankenkassen, während der Laufzeit auf weitere Internetausschreibungen der Fahrten zu verzichten.
- Die Vertragslaufzeit wurde vorerst auf drei Monate beschränkt. Danach sollen die Auswirkungen analysiert und unter den Vertragsparteien besprochen werden.

Der Vertrag tritt zum 1.7.05 in Kraft und gilt für in Baden Württemberg Versicherte der AOK, VdAK, IKK, AEV, Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Bundesknappschaft.

Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch die Online-Meldung „Kommentar“ und unsere „Frage des Monats“.

Kommentar zum Vertragsabschluss in Stuttgart:
Sammelfahrten – eine neue Herausforderung
Die Stuttgarter Taxiunternehmer haben den Kampf gegen das Preisdumping gewonnen. Durch Zusammenhalt und Standhaftigkeit führen Sie ab 1.7. Krankenfahrten zum Taxitarif durch. Doch auch die Krankenkassen zählen nicht zu den Verlierern. Durch die Verpflichtung, Sammelfahrten durchzuführen, können bei den Transportkosten die notwendigen Einsparungen erreicht werden. Um das zu beweisen, haben die Stuttgarter nun drei Monate Zeit. Reicht das?

Einfach wird das sicher nicht - auch wenn die Idee, Sammeltransporte durchzuführen, so neu nicht ist. Der Verband und seine Mitglieder stehen vor einer großen Herausforderung.
- Die Touren müssen so zusammengestellt werden, dass alle Patienten trotzdem pünktlich zur Behandlung kommen und danach auch zeitnah wieder abgeholt werden.
- Die Patienten müssen tolerieren, dass sie künftig länger und nicht mehr alleine unterwegs sind.
- Die Dialysestationen und Krankenhäuser sollen künftig bei ihrer Terminplanung die Wohnorte der einzelnen Patienten berücksichtigen.

In der Landeshauptstadt selbst koordiniert das die dortige Zentrale TAZ. Sie verfügt bereits über eine moderne Vermittlungssoftware, die auch entsprechend routen kann. Schwieriger wird es dagegen bei den Unternehmern im Umkreis. Im Rems-Murr-Kreis beispielsweise betreiben die Unternehmer ihre eigenen Zentralen. Wer bestimmt dort, welche Fahrten zusammengelegt werden?
Bisher sind der Unternehmer Maierle aus dem Dorf A und der Unternehmer Huberle aus dem benachbarten Dorf B zur selben Zeit mit einem Patienten zum Krankenhaus gefahren. Aus diesen beiden Fahrten wird nun eine. Fairerweise fährt eine Woche Herr Maierle und die andere Woche Herr Huberle. Zum Taxitarif anstatt wie bisher für 50 Cent pro Kilometer. Der Umsatzerlös dürfte gleich sein – bei weniger Zeitaufwand und geringeren Betriebskosten.

Wenn diese Rechnung aufgeht, kann die Aufteilung ohne Neid und Missgunst innerhalb der Taxiunternehmer klappen. Trotzdem wird es auch Verlierer dieser Regelung geben: Taxi- und Mietwagenunternehmer, die bisher lukrative Fahrten nun teilen oder ganz abgeben müssen. Allen wird man es sicher nicht recht machen können.

Der große und bisher bundesweit einzigartige unternehmerische Zusammenhalt, mit dem man sich in Stuttgart bei der AOK Gehör verschafft hat, steht jetzt auf dem Prüfstand. Durch die Verpflichtung zu Sammelfahrten werden die zu verteilenden Küchenstücke zwar dicker, aber spürbar weniger.

Der neue Vertrag war daher bisher nur ein Etappensieg. Das Rennen gewonnen haben die Taxiunternehmer erst, wenn alle Widerstände aus den eigenen Reihen, seitens der Patienten und seitens der Dialysestationen und Krankenhäuser gemeistert werden. Hoffentlich reichen dafür die veranschlagten drei Monate „Probezeit“. Wenn danach beide Seiten zufrieden sind, ist der Vertrag tatsächlich das bundesweite Signal, das man sich auch in anderen Regionen erhofft. Wenn nicht, wird das Preisdiktat nicht aufzuhalten sein.

Jürgen Hartmann

(jh)