Anschnallpflicht auch mit Fahrgast?
Thema des Monats Dezember 2005
Die Forderung kommt aus München: Aus seinem bayerischen Amtszimmer regte der Präsident des BZP eine Diskussion an, ob Taxifahrer nicht gesetzlich verpflichten werden sollten, auch bei Besetztfahrten den Gurt anzulegen. Die Reaktion kommt erwartungsgemäß aus Stuttgart. Von dort verkündet der Vorsitzende des TVD, dass mit seinem Bundesverband die Einführung einer Gurtpflicht nicht zu realisieren sei. Wer hat die besseren Argumente? Jeder! Nehmen wir ein Beispiel aus München, das eindeutig gegen die Anschnallpflicht spricht: Eine Münchner Kollegin (deren Namen wir auf eigenen Wunsch nicht nennen) hat einen Fahrgast, der als Fahrziel „Stuttgart“ angibt. Er kann kein Deutsch, nur ein paar Brocken Englisch. Als die Kollegin ihm klarmachen will, dass die Fahrt viel Geld kostet, zückt dieser plötzlich ein Messer und bedroht die Taxifahrerin. Obwohl das Taxi vor einem Münchner Hotel steht, bekommt niemand mit, in welcher Gefahr die Kollegin schwebt. Plötzlich klopft ein Passant an die Fensterscheibe und erkundigt sich nach einer kleinen Seitenstraße. Die Kollegin handelt geistesgegenwärtig: Anstatt nur das Fenster runterzukurbeln, öffnet sie die Türe, um mit dem Passanten sprechen zu können. Als sie spürt, dass der Täter das Messer von ihrem Hals nimmt, verlässt sie fluchtartig ihr Fahrzeug und kann sich in Sicherheit bringen.
Diese Kollegin war während der Fahrt nicht angeschnallt und hat damit möglicherweise ihr Leben gerettet.
Ein anderes Beispiel kommt aus Stuttgart:
Im Stadtgebiet von Stuttgart gerät ein 19-jähriger alkoholisierter Fahrer in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn und stößt dort frontal mit einem Taxi zusammen. Der 28-jährige Taxifahrer und eine 45-jährige Mitfahrerin werden dabei schwer verletzt. Die Polizei geht davon aus, dass der Taxifahrer zum Zeitpunkt nicht angeschnallt war.
Wäre der Taxifahrer angeschnallt gewesen, hätte er möglicherweise nicht so schwere Verletzungen erlitten.
Das erste Beispiel belegt: Die Regelung, den Taxifahrer von der Anschnallpflicht zu befreien, wenn er Fahrgäste hat, macht Sinn, wenn dadurch eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet werden kann.
Wird man als Taxifahrer allerdings in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt, kann ein angelegter Sicherheitsgurt erwiesenermaßen lebensrettend wirken. Es ist daher korrekt, die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der beiden Sicherheitslücken zu stellen. Die potenzielle Gefahr, in die man sich als „notorisch unangeschnallter“ Taxifahrer begibt, sollte stärker ins Bewusstsein gebracht werden. Es gibt keinen Grund, mit bei zwei betagten Fahrgästen unangeschnallt durch die Straßen zu fahren.
Man sollte von einem mündigen Taxifahrer erwarten, dass er diese Abwägung vor jeder Fahrt selbst vornimmt. Man sollte aber keine Taxifahrerin gesetzlich zwingen, sich nachts anzuschnallen, wenn ihr zwei zwielichtige Gäste ins Auto steigen.
Die Aufklärungsarbeit muss nicht Sache der Polizei sein, die sich dafür mit Bußgeldern „entlohnen“ lässt. Stattdessen sollte man es in die Lehrbücher jeder Taxischule und jedes Fachkundekurses aufnehmen. Vielleicht wäre das ein Kompromiss, den beide Taxiverbände eingehen könnten, um gemeinsam die höchstmögliche Sicherheit für den Taxifahrer zu gewährleisten.
Jürgen Hartmann