Unfreiwilliges Bad wegen mangelnder Ortskenntnis

Wie schafft es ein bislang unbescholtener Taxifahrer, sich in Ausübung seines Berufs eine Anzeige wegen Körperverletzung und Gewässerverunreinigung einzuhandeln? Ganz einfach: Indem er sich mangels Ortskenntnis von seinem betrunkenen Fahrgast den Weg weisen lässt …
Redaktion (allg.)
Ereignet hat sich das Ganze im Oktober 2009 in Köln. Gegen 5 Uhr morgens hatte besagter Taxifahrer laut einer Meldung der Kölnischen Rundschau einen betrunkenen Fahrgast aufgenommen, der als Fahrtziel eine Straße im Kölner Stadtteil Merkenich nannte. Merkenich liegt im linksrheinischen Norden von Köln. Dort kannte sich der Taxler aber offenbar nicht wirklich aus, weshalb er sich von seinem Gast den Weg erklären ließ. Dumm nur, dass dieser aufgrund seines alkoholisierten Zustandes wiederholt einnickte und der Fahrer ihn immer wieder aufwecken musste, um zu fragen, wie es denn nun weitergehe. Durch seine Müdigkeit, den Alkohol und den draußen vorherrschenden Nebel offenbar etwas verwirrt, wähnte sich der Fahrgast dann nach einem Blick aus dem Fenster plötzlich kurz vor seinem gewünschten Fahrziel, was er dem Taxler mit den Worten „noch 20 Meter geradeaus“ auch mitteilte. Leider befanden sich die beiden zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht in Merkenich, sondern im Kölner Stadtteil Langel, der im rechtsrheinischen Süden der Stadt liegt. Und hier bedeuteten die vom Fahrgast gewünschten 20 Meter Geradeausfahrt leider nicht „Fahrtziel erreicht“, sondern: „Ab ins Wasser!“ Und so steuerte der Taxler sein Gefährt bei dichtem Nebel geradewegs in den Rhein, wo es innerhalb kürzester Zeit versank. Zum Glück konnten sich die beiden noch befreien und ans Ufer retten. Nun musste sich der Taxler wegen Körperverletzung und Gewässerverunreinigung vor Gericht verantworten. Nachdem er die Geschehnisse in jener Oktobernacht aus seiner Sicht erzählt hatte und dabei auch schilderte, welche Todesängste er selbst ausstehen musste, ließ der Richter Milde walten und einigte sich mit der Staatsanwältin auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro. Zum Schluss entließ der Richter den Taxifahrer dann noch mit ein paar weisen Worten aus dem Gerichtssaal, die dieser sich zu Herzen nehmen sollte: „Als Taxifahrer dürfen sie sich nicht an einem betrunkenen Fahrgast orientieren, sondern müssen ihm Orientierung geben“ Foto: Pixelio / Stihl024
Logobanner Liste (Views)