Schärfere Strafen für Steuersünder

Wer Steuern am Fiskus vorbeischmuggelt, wird bestraft. Das ist keine neue Nachricht. Bisher fehlten für die Gerichte allerdings konkrete Leitlinien beim Strafmaß. Hier hat der Bundesgerichtshof nun klare Anweisungen definiert.
Redaktion (allg.)
Dabei soll sich die zu verhängende Strafe vor allen Dingen an der Höhe der hinterzogenen Beträge orientieren, schreibt das oberste Gericht in einem kürzlich ergangenen Grundsatzurteil vor. Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen sei künftig eine Freiheitsstrafe unerlässlich, heißt es dort. Eine Aussetzung auf Bewährung soll dann nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Wurde der Fiskus um Beträge bis zu 50.000 Euro betrogen, seien Geldstrafen angebracht.
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