Verkehrsgerichtstag diskutiert über MPU-Reform

Ende Januar 2014 wollen Experten aus dem Verkehrsrecht, der Verkehrspsychologie und der Verkehrsmedizin klären, ob bei Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU) ein Änderungsbedarf besteht.
Dietmar Fund

Nachdem die Reform des Punktesystems vor der Umsetzung steht, hat sich die Arbeitsgruppe V des Verkehrsgerichtstages 2014 das Thema „Fahreignung und MPU“ vorgenommen. Die Arbeitsgruppe tagt am 30./31. Januar 2014 unter der Leitung von Prof. jur. Harald Geiger, Präsident am Verwaltungsgericht München. Er bietet zwei Referentinnen und zwei Referenten auf.

Dr. med. Martina Albrecht arbeitet bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Referat U3 Verkehrspsychologie, Verkehrsmedizin. Ihre Behörde konzipiert derzeit im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine MPU-Reform. Dazu wurden mehrere Arbeitsgruppen eingesetzt, deren Zwischenergebnisse in Goslar präsentiert und diskutiert werden sollen. Dr. med. Hannelore Hoffmann-Born kommt vom Verkehrsmedizinischen Competenz-Centrum in Frankfurt am Main. Prof. Dr. phil. Wolfgang Fastenmeier hat eine Professur für Psychologie des Verkehrswesens der Psychologischen Hochschule Berlin. Frank-Roland Hillmann III schließlich ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg.

Das Programm des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstages führt für die Arbeitsgruppe die Stichworte „Eignungskriterien“, „Änderungsbedarf?“ und „interdisziplinäre Zusammenarbeit“ auf. Es wird dabei laut der Referentin Dr. med. Martina Albrecht im Wesentlichen um das Konzept einer MPU bei Zweifeln an der Fahreignung oder nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis gehen. Die MPU zur Eignungsprüfung bei den Busfahrer-Klassen und bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung könne am Rande eine Rolle spielen.

Für Teilnehmer aus dem mobilen Gewerbe könnte auch interessant sein, was man juristisch gegen die MPU-Anordnung der Führerscheinstelle tun kann und wie eine Qualitätssicherung der ärztlichen Fahreignungsbegutachtung aussehen könnte. Wie eine Nachfrage von taxi heute ergab, ist der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) in Goslar nicht vertreten.

Der Tagungsbeitrag beträgt 115 Euro. Für den Arbeitskreis V kann man sich bis zum 20. Dezember 2013 schriftlich, per Fax oder online anmelden. Die Postadresse lautet: Deutscher Verkehrsgerichtstag, Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V., Baron-Voght-Str. 106a, 22607 Hamburg, die Fax-Nummer ist 040 893292. Auf der Internet-Seite www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de gibt es außer einer Anmeldemöglichkeit auch weitere Informationen, beispielsweise zur Zimmersuche, die in Goslar mit seinen vielen „Wiederholungstätern“ nicht ganz einfach ist.

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