Verwaltungsgericht Zürich stärkt deutsche Taxifahrer

Deutsche Taxifahrer sollen wieder Fluggäste zum Flughafen Zürich bringen oder sie dort abholen dürfen.
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass Taxifahrer aus Deutschland und aus Österreich wieder Fahrgäste zum Flughafen Zürich bringen oder sie dort abholen dürfen. Das berichtete der Züricher Tages-Anzeiger am 23. Oktober 2014.

Wie die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee in einer Pressemitteilung schreibt, fehlte den gegen die ausländische Konkurrenz klagenden Züricher Taxiunternehmern ein schutzwürdiges Interesse, weil sie nur erreichen wollten, das den ausländischen Kollegen etwas verwehrt werde, was ihnen selbst zugestanden werde. Das Gericht sehe die Anwendbarkeit des Freizügigkeitsabkommens für gegeben. „Nach diesem Abkommen sind Dienstleistungen in der Schweiz zulässig, deren tatsächliche Dauer 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet“, berichtet die IHK.

Offen bleibt laut der Kammer, wie genau mit diesem Limit verfahren werde. Die IHK will sich deshalb weiter für eine praktikable Regelung einsetzen, die deutschen Taxifahrern einen „diskriminierungsfreien Zugang“ zum Flughafen Zürich schafft. Er solle natürlich nur für die Beförderung ihrer eigenen, zuvor geworbenen Fahrgäste gelten.

Rechtskräftig ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts übrigens laut der IHK noch nicht.

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