Verspätete Linksabbieger müssen vorsichtig sein
In dem verhandelten Fall hatte ein entgegenkommender Autofahrer die Linksabbiegerin passieren lassen, aber danach war sie mit einem zweiten Pkw kollidiert. In der Urteilsbegründung schreibt das Gericht, ein „Nachzügler“ müsse den Kreuzungsbereich vorsichtig und unter sorgfältiger Beobachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs verlassen. Die Anforderungen an seine Aufmerksamkeit erhöhten sich mit zunehmender Verweildauer im Kreuzungsbereich. Wenn ein Autofahrer wie in diesem Fall 19 Sekunden nach dem Beginn der Grünphase des Gegenverkehrs noch stehe, müsse der Gegenverkehr nicht mehr damit rechnen, dass er plötzlich losfahre.
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