Verspätete Linksabbieger müssen vorsichtig sein

Wer während der Grünphase in eine Kreuzung eingefahren ist und sie erst räumen kann, wenn der Querverkehr schon grün hat, muss besonders vorsichtig sein.
Wenn ein Linksabbieger bei grün zeigender Ampel in die Kreuzung eingefahren ist und sie wegen eines Rückstaus erst räumen kann, wenn der Querverkehr bereits grün hat, darf nicht auf seinen Status als bevorrechtigter Nachzügler vertrauen. Er muss sich vielmehr vergewissern, ob er die Kreuzung noch vor dem Querverkehr räumen kann. So urteilte der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 26. August 2016 in einem Fall, der das Aktenzeichen 7 U 22/16 trägt und am 14. Oktober veröffentlicht worden ist.

In dem verhandelten Fall hatte ein entgegenkommender Autofahrer die Linksabbiegerin passieren lassen, aber danach war sie mit einem zweiten Pkw kollidiert. In der Urteilsbegründung schreibt das Gericht, ein „Nachzügler“ müsse den Kreuzungsbereich vorsichtig und unter sorgfältiger Beobachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs verlassen. Die Anforderungen an seine Aufmerksamkeit erhöhten sich mit zunehmender Verweildauer im Kreuzungsbereich. Wenn ein Autofahrer wie in diesem Fall 19 Sekunden nach dem Beginn der Grünphase des Gegenverkehrs noch stehe, müsse der Gegenverkehr nicht mehr damit rechnen, dass er plötzlich losfahre.

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