Bei mehr als 130 km/h droht immer eine Mitschuld
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss damit rechnen, auch im Falle einer nicht selbst verschuldeten Kollision einen Teil des Schadens selbst tragen zu müssen. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall mit dem Aktenzeichen I-1 U 44/17, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.
Das Gericht schreibt demnach in seiner Begründung, wer schneller als 130 km/h fahre, vergrößere die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit unterschätzten. Daher müsse sich der Fahrer wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs einen 30prozentigen Anteil am Schaden zurechnen lassen.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau zum Überholen die Spur gewechselt. Danach war es zu einer Kollision mit einem von hinten herannahenden Fahrer gekommen. Wie der Gutachter ermittelte, war er 200 km/h gefahren, während der Fahrer behauptete, mit 150 km/h unterwegs gewesen zu sein. Die überwiegende Schuld wies das Gericht der Überholenden zu, die sich besser hätte vergewissern müsse, dass beim Spurwechsel keine Gefahr drohe.
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