Schicht ohne Pass kostet 75 Euro
Marco Meyenborg (Foto), Teamleiter der für Hamburger Taxigenehmigungen zuständigen Behörde BSU, erläuterte in seinem Vortrag das verschärfte Genehmigungsverfahren, das bei seiner Behörde seit einiger Zeit angewandt wird und sich zwischenzeitlich unter dem Begriff „Hamburger Modell“ einen Namen gemacht hat. Wie in der aktuellen Print-Ausgabe der taxi heute ausführlich beschrieben, werden durch sorgfältige Vergleiche der Schichtzettel, Kilometerstände und Lohnabrechnungen mögliche Unstimmigkeiten bei den angegebenen Umsätzen erkannt. Die Überprüfung erfolgt bei Anträgen auf Konzessionsverlängerung und kann bei Verdacht auf Umsatzunterschlagung zum Konzessionsentzug führen. Bei der anschließenden Diskussion mit den rund 300 anwesenden Taxi- und Mietwagenunternehmern wurden Bedenken gegenüber den Erfolgsaussichten geäußert. So meinte ein Teilnehmer, dass es nichts bringe, wenn schwarze Schafe in Hamburg keine Konzession mehr bekommen könnten, solange an deren Stelle andere Pseudo-Unternehmen rückten, deren Machenschaften dann auch erst wieder nach fünf Jahren aufgedeckt werden könnten. Dem widersprach Herr Meyenborg allerdings energisch, da man alle Neulinge in Hamburg bereits nach sechs Monaten einer ersten Betriebsprüfung unterziehe. Peter Rack von der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) war für seinen Vortrag aus Köln angereist und legte seinen Schwerpunkt auf ausführliche Erläuterungen zur so genannten „verdachtslosen Außenprüfung“. Nur die FKS dürfe ohne konkreten Anfangsverdacht solche Kontrollen durchführen, bei denen dann wiederum alle Überprüften zur aktiven Mitwirkung verpflichtet seien, andernfalls drohe ein Bußgeld. Herr Rack wies in diesem Zusammenhang explizit auf die neuen Bestimmungen hin. So muss seit 1 Januar 2009 jeder Taxifahrer einen Pass oder Personalausweis bei sich führen. Das Bußgeld bei Nicht-Erfüllung beträgt in diesem Fall 75 Euro. Der Taxi- und Mietwagenunternehmer ist dabei verpflichtet, seine Fahrer durch schriftliche Erklärung auf die Ausweispflicht hinzuweisen. Kann der Nachweis einer solchen schriftlichen Belehrung bei einer Kontrolle nicht erbracht werden, bekommt auch der Betriebsinhaber ein Bußgeld. Die verdachtslosen Außenprüfungen erfolgen entweder in den Betriebsräumen oder direkt an den Taxiständen. Dort stoße man auf viel Verständnis der Taxikollegen, oft verbunden mit der Bitte, doch regelmäßiger zu kontrollieren, berichtete Peter Rack und widersprach damit den Vorwürfen einiger Kollegen, mit solchen Razzien würde man eine ganze Branche kriminalisieren. Wenig entgegenzusetzen hatte der FKS-Vertreter dagegen den Bedenken einiger Kollegen, dass mit verdachtslosen Außenkontrollen an Taxiständen das Mietwagengewerbe nicht erfasst werden könne. „Während wir unsere Papiere vorlegen müssen, stehen unsere Konkurrenten mit ihren Mietwagen unbehelligt daneben, obwohl sie eigentlich Rückkehrpflicht hätten“, monierte ein sichtlich erboster Teilnehmer des Forums. Auf diese Ungleichbehandlung bei Betriebsprüfungen und Zollkontrollen ging auch Hartmut Knaack ein, Geschäftsführer der Sektion Taxi und Mietwagen innerhalb des niedersächsischen Landesverbands GVN. Er kritisierte vor allen Dingen die Hamburger BSU: Solange es keine Lösung gebe, wie das Mietwagengewerbe in die Kontrollen integriert wird, sei das Hamburger Modell nicht zielführend. Für den Hamburger Markt prophezeite Knaack einen rasanten Anstieg an Mietwagenkonzessionen.
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