Hartz IV und Taxifahren: Empfindliche Strafen bei Betrug

Nach wie vor befindet sich das Taxigewerbe im Fokus der Zoll- und Steuerfahnder. Dabei wird immer deutlicher, dass nicht mehr nur Unternehmer, sondern zunehmend auch Fahrer bei Leistungsmissbrauch mit empfindlichen Geldstrafen rechnen müssen.
Redaktion (allg.)
In Minden, Bad Oeynhausen und Herford führte das Hauptzollamt Bielefeld in der vergangenen Woche umfangreiche Kontrollen an den Taxiständen durch. Zwar ergaben sich vor Ort keine Hinweise auf Schwarzarbeit, die Beamten gaben allerdings an, die Daten im Nachtrag überprüfen zu wollen, um so festzustellen, ob Leistungsbetrug vorliegt. Falls ja, könnte es den betroffenen Taxifahrern ähnlich ergehen wie in Oldenburg. Dort hatte ein 28-jähriger Taxifahrer nach Ermittlungen der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Kiel Hartz IV-Leistungen bezogen und war nebenbei Taxi gefahren, ohne diese Einkünfte jedoch gegenüber der Behörde anzugeben. Damit ist nun Schluss. Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen in Höhe von rund 5.000 Euro muss der 28-Jährige zurückzahlen und bekam darüber hinaus noch eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro aufgebrummt.
Logobanner Liste (Views)