Wer sein Auto wendet, hat laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins bei einem Unfall nach dem so genannten Anscheinsbeweis häufig die volle Schuld. Von diesem Grundsatz könne aber abgewichen werden, wenn der Unfallgegner zu schnell unterwegs gewesen sei, schreiben die Verkehrsrechtsanwälte nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle mit dem Aktenzeichen 14 U 139/14.
In den verhandelten Fall hatte ein Pkw-Fahrer auf einer Bundesstraße gewendet und gemeint, der hinter ihm fahrende Lkw sei noch weit genug entfernt. Dennoch kam es auf der Gegenfahrbahn zur Kollision. Strittig war, ob der Pkw-Lenker den Blinker gesetzt hatte. Das Gericht entschied, dass der Pkw-Fahrer zu zwei Dritteln haftet und der Lkw-Fahrer zu einem Drittel, weil er nicht „innerhalb der überschaubaren Wegstrecke“ habe anhalten können und mithin zu schnell gefahren sei.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin