Landgericht Stuttgart stoppt mytaxi-Rabattaktion

Die Taxi-Auto-Zentrale e.G. Stuttgart hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Nachlass des App-Vermittlers erwirkt.
Nach der Schelte des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands muss mytaxi nun auch einen juristischen Warnschuss verkraften. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)
Nach der Schelte des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands muss mytaxi nun auch einen juristischen Warnschuss verkraften. (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

Am 13. Mai 2015 hat das Landgericht Stuttgart der dortigen Niederlassung von Intelligent Apps eine Einstweilige Verfügung zugestellt, die es untersagt, die Rabattaktion von mytaxi im Pflichtfahrgebiet von Stuttgart weiter durchzuführen. Das teilt die Taxi-Auto-Zentrale e.G. Stuttgart in einer Pressemitteilung mit, die sie zusammen mit dem Rechtsanwalt Detlev Albrecht und der Ulmer Consulting UG aus Kaiserslautern herausgegeben hat.

Wie bereits gemeldet, gewährt mytaxi allen Nutzern der Bezahlfunktion ihrer App innerhalb eines begrenzten Zeitraums im Mai 50 Prozent Rabatt auf den Taxitarif, die sofort gutgeschrieben werden. Laut der Taxizentrale ist in dem Unterlassungstitel „eindeutig ausgesprochen, dass diese Geschäftspraxis wettbewerbswidrig ist und gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt“. Dort sei eindeutig festgelegt, dass die festgesetzten Taxitarife weder über- noch unterschritten werden dürften.

Der Vorstand der Zentrale, Murat Arslan, findet, unlautere Vorgehensweisen wie die von mytaxi seien nicht tolerabel. Die durch das Landgericht bestätigte Rechtsauffassung ihrer rechtlichen Berater hätten den angeschlossenen Taxiunternehmern Rechtssicherheit gebracht.

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