Neues Formular für Aufzeichnungspflichten

Ein Formular bringt einen kombinierten Schicht- und Arbeitszeitnachweis, mit dem man die Aufzeichnungspflichten des Mindestlohngesetzes erfüllen kann.

Dietmar Fund

Die kürzlich für einige Tätigkeitsfelder verordneten Lockerungen von den Aufzeichnungspflichten des Mindestlohngesetzes gelten mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht für die meisten Taxi- und Mietwagenunternehmer. Darauf weisen Taxiverbände wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen hin. Sie geben Unternehmern die Empfehlung, für alle Fahrer den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeiten sowie ihre Pausen festzuhalten.

Diese Aufzeichnungen kann man mit dem kombinierten Schicht- und Arbeitszeitnachweis des Münchener HUSS-VERLAGES führen, in dem auch taxi heute erscheint. Nach Gesprächen mit Branchenvertretern hat der Verlag dafür das Format DIN A5 gewählt, das in jedes Handschuhfach passen dürfte. In das neue Formular trägt der Fahrer seinen Haupt-Arbeitgeber und eventuell einen weiteren Arbeitgeber ein. Darunter hält er den Beginn und das Ende seiner Arbeitszeit, bis zu drei Pausen sowie die Kilometerstände am Beginn und am Ende seiner Schicht fest. Weitere Felder sind für Faktoren wie Besetzt-Kilometer, Fahrten ohne Taxameter, Umsätze sowie die am Ende abgelieferten Brutto- und Netto-Einnahmen vorgesehen.

Die Formulare werden in Blöcken zu je 50 Stück angeboten. Einzeln kosten sie 2,20 Euro, ab 10 Blöcken 1,95 Euro und ab 20 Blöcken 1,80 Euro. Die Mehrwertsteuer und Versandkosten kommen jeweils noch hinzu. Bestellen kann man über die Internet-Seite www.huss-shop.de oder per E-Mail shop@huss-verlag.de.

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