Navi-Bedienung während der Fahrt grob fahrlässig

Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen.
Redaktion (allg.)
Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Ein Mann hatte in einem gemieteten Mercedes einen Auffahrunfall auf der Autobahn verursacht. Er hatte das Navigationsgerät programmiert und dabei den Abstand zum Vordermann nicht beachtet. Als er seinen Fehler bemerkte, war es zu spät und es kam zur Kollision. Als es später um die Erstattung der Kosten für den demolierten Mercedes ging, berief sich der Unfallfahrer auf die im Mietvertrag vereinbarte Haftungsfreistellung und zahlte nur den festgelegten Selbstbehalt in Höhe von 950 Euro. Er habe nur einen „alltäglichen Fahrfehler" begangen, begründete der Mann sein Verhalten und weigerte sich, für die tatsächlichen angefallenen Kosten von knapp 5.500 Euro aufzukommen. Der Autoverleiher teilte diese Einschätzung allerdings nicht und verklagte ihn vor dem Landgericht in Potsdam. Die Richter gaben der Mietwagenfirma in allen Punkten Recht: Der Beklagte habe durch die Benutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt. LG Potsdam, Az.: 6 O 32/09
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