Münchner Taxigenossen lehnen Dachwerbung ab

219 von knapp 300 anwesenden stimmberechtigten Genossen der Taxi München eG bejahten einen Antrag der Vorstandschaft, Taxiwerbung nur an den Seitentüren zu erlauben. Damit sind andere Werbeformen wie beispielsweise Dachwerbeträger ab 1.7. 2010 in München verboten.
Redaktion (allg.)

Zumindest bei denjenigen Taxis, die zur Genossenschaft der Taxi München eG gehören. Und das sind fast alle, denn neben der Funkvermittlung betreibt die Taxi München eG auch die Rufsäulen der Stadt und hat die Bahnhofsplätze angemietet. Mit ihrem Ja stimmten die Genossen einer Änderung der Betriebsordnung zu, wonach Taxis der Taxi München eG nur noch an den laut BoKraft vorgesehen Außenflächen Werbung machen dürfen, nämlich an den Seitentüren. Die seit sechs Jahren in München fahrenden Taxis mit Dachwerbung hatten 2003 dafür von den Behörden eine Sondergenehmigung erhalten. Betroffen von dem Abstimmungsverhalten der eigenen Mitglieder sind etwa 30 Münchner Taxiunternehmen, die an bisher 200 Fahrzeugen Dachwerbeträger montiert hatten. Diese hatten gemeinsam mit dem Betreiber der Dachwerbeträger im Vorfeld der Versammlung mit Flugblättern und in persönlichen Gesprächen die Argumente des Genossenschaftsvorstands gegen Dachwerbung als falsch entlarvt, damit aber offenbar die eigenen Genossen nicht erreicht. Erläuterung zum Foto: Die Hoffnung, mit Dachwerbung weiterhin Zusatzeinnahmen zu erzielen, hat sich für Münchner Taxiunternehmer zunächst einmal zerschlagen.

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