Mini-GmbH erleichtert Firmengründungen

Der Bundesrat hat am 19. September das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen gebilligt. Damit sind Existenzgründungen zukünftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich.
Redaktion (allg.)
Erschwert wird dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch "Firmenbestatter". Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung in einer neuen Fassung beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom Juli letzten Jahres aufgegriffen. So wurden die Passagen zur vereinfachten Gesellschaftsgründung verändert, ebenso zur verdeckten Sacheinlage. Anstelle der von den Ländern kritisierten Mustersatzung sieht das Gesetz nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor. Es bleibt bei der Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die "klassische" GmbH. Neu ist allerdings die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), auch Mini-GmbH genannt. Sie kann bereits ab einem symbolischen Stammkapital von einem Euro gegründet werden und wurde als Alternative zur britischen Rechtsform „Limited“ ins Leben gerufen. Wird ein notariell beglaubigtes Musterprotokoll verwendet, fallen für die Gründung Gesamtkosten von lediglich etwa 120 Euro an. Wegen der fehlenden Kapitalausstattung muss eine UG aber ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. Erreicht sie die Schwelle von 25.000 Euro, kann sie zur klassischen GmbH umfirmieren. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) - Drucksache 615/08
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