Leipzig verbietet Kölner Fahrerausweise

In einem bemerkenswerten Urteil hat das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt nicht berechtigt ist, Fahrerausweise einzuführen.
Redaktion (allg.)
Dieses Recht stehe allein dem Bundesminister für Verkehr zu, meinten die höchsten Verwaltungsrichter (BVerwG 3 C 16.07 – Urteil vom 30. April 2008). Nach vereinzelten angeblichen Übergriffen Kölner Taxifahrer auf weibliche Fahrgäste hatte die Stadt Köln einen Fahrausweis mit Lichtbild und Namen zur Pflicht gemacht. Dieser sei laut Taxiordnung am vorderen rechten Armaturenbrett anzubringen. Die Kläger – zwei Taxenunternehmer aus Köln – wandten sich gegen die Ausweispflicht unter anderem deswegen, weil die Stadt nicht zuständig sei. Vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht blieben die Klagen im Wesentlichen erfolglos. Zum einem späten Erfolg kamen die Kläger nun allerdings vor dem Bundesgericht. Dort wurden die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und festgestellt, dass für die getroffene Regelung nur der Bundesminister für Verkehr und nicht die Stadt Köln zuständig gewesen wäre. Das Bundesverwaltungsgericht hat zu erkennen gegeben, dass der zuständige Bundesverkehrsminister eine solche Regelung treffen dürfte, ohne die Grundrechte der Taxifahrer zu verletzen.
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