Bayern befreit Taxler auf Antrag bis Ende April 2022 von der Betriebspflicht
Nachdem sich die Omikron-Variante des Covid-19-Virus dynamisch verbreitet, ist eine weitere Zunahme von Isolations- und Quarantänefällen möglich, die in Ballungsräumen und touristischen Regionen „weiterhin deutliche Umsatzeinbußen“ bei Taxiunternehmen erwarten lassen. „Diese Einbußen werden sich voraussichtlich auch in den kommenden Monaten noch in Teilen fortsetzen“, teilte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr den bayerischen Bezirksregierungen und allen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden mit. Mit dem Schreiben wurden auch der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. und der Taxiverband München e.V. darüber informiert, dass sich Taxiunternehmen nun bis zum 30. April 2022 vorübergehend von der Betriebspflicht befreien lassen können.
Wie bisher müssen sie dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde entweder mit Unterstützung ihrer Vermittlungszentrale oder auf eigene Faust ihre Corona-bedingten Umsatzrückgänge plausibel darstellen. Interessant ist auch folgender Passus: „Neben den wirtschaftlich bedingten Entbindungen kann die Omikronvariante auch im Einzelfall zu einem Mangel an Fahrpersonal führen und aus diesen Gründen eine pandemiebedingte Entbindung erforderlich machen. Dies wäre vom Unternehmen plausibel darzulegen und zu begründen und ist von einem Antrag auf Entbindung wegen einem allgemeinen, nicht pandemiebedingten Mangel an Fahrpersonal im Antrag abzugrenzen.“
Das Ministerium schließt mit den Worten, dass es derzeit nicht absehbar sei, ob die weitere Entwicklung der Pandemie eine Fortführung der Erleichterungen über den 30. April 2022 hinaus erforderlich mache.
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