Verwaltungsgericht Köln öffnet Bahnhofsvorplatz für alle Taxis
Die Fläche des nordwestlichen Bahnhofsvorplatzes in Köln ist seit 2006 durch die Stadt straßenrechtlich gewidmet. Eine Beschränkung der Nutzung auf bestimmte Taxiunternehmen ist mit der Widmung nicht vereinbar: Diesen Beschluss traf das Verwaltungsgericht Köln am 13. Mai 2016.
Das Gericht schreibt in seiner Begründung, der Erläuterung zur damaligen Widmung „sei hinreichend bestimmt zu entnehmen, welche Flächen des Bahnhofsvorplatzes gewidmet seien und wo sich die Flächen für den Taxiverkehr befänden“. Es liege auch keine eisenbahnrechtliche Widmung des Bahnhofsvorplatzes vor, weil diese Fläche keine Eisenbahnanlage sei.
Das Gericht hat mit seinem Beschluss einen Antrag zweier Aktiengesellschaften der Deutschen Bahn abgelehnt, die bekanntlich mit Intelligent Apps/mytaxi einen Vertrag zur exklusiven Nutzung der Flächen abgeschlossen hatten (taxi heute berichtete). Gegen den Beschluss mit dem Aktenzeichen 18 L 682/16 können die Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin