Konzessionsentzug für betrügerischen Unternehmer

Einem Taxiunternehmer kann nach der Verurteilung wegen vielfachen Betrugs zu Recht auch die Betriebsgenehmigung entzogen werden.
Redaktion (allg.)
Und das, obwohl die zur Bewährung ausgesetzten sechs Monate Haft im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens liegen und in vergleichbaren Fällen nicht zu einem Berufsverbot führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte der Betreiber des Frankfurter Taxiunternehmens fast fünf Jahre lang die Landesversicherungsanstalt betrogen und in 49 Fällen Fahrten mit einem Behinderten abgerechnet, die nie stattfanden. Als die rechtskräftige 6-monatige Verurteilung wegen des 49-fachen Betrugs bekannt wurde, entzog ihm der zuständige Magistrat sofort die Betriebs-Lizenz. Dagegen wehrte sich der Mann unter Berufung auf seinen ansonsten untadligen Leumund. Immerhin sei er während seiner 25-jährigen Tätigkeit als Taxifahrer und der 14 Jahre, in denen er nun den Taxibetrieb führt, nie auffällig geworden. Die Verwaltungsrichter stimmten ihm zwar zu, dass es sich bei dem Straftatbestand des Betruges nicht um ein Verbrechen, sondern um ein weniger schweres Vergehen handelt. Sein Vorgehen habe jedoch eine nicht unerhebliche kriminelle Energie offenbart. Besonders ins Gewicht falle, dass die strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit seinem Fahrbetrieb begangen wurden. Insofern bietet das bisherige Verhalten des Taxi-Unternehmers nicht die erforderliche sichere Gewähr, dass er sein Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß ausübt. Verwaltungsgericht Frankfurt, Az. 12 E 3074/06
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