Kleines Rechtslexikon, Teil 8

In regelmäßigen Abständen stellt Ihnen die Online-Redaktion der taxi heute einen Paragraphen oder eine Definition vor, deren Kenntnis für Sie im Berufsalltag von Interesse sein könnte. Diesmal: Taxiunternehmer sind verpflichtet, mindestens eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen.
Redaktion (allg.)
Der Unternehmer hat maschinell angetriebene Fahrzeuge (Firmen PKW) mit Warnschutzwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnwesten auszurüsten sind. Dies besagen § 56, Abs. 5 und § 31 Abs. 1 der UVV VGB 12.
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