Steuervoranmeldungen ab 2005 elektronisch

Vom kommenden Jahr an akzeptiert das Finanzamt die Voranmeldungen für Umsatz- und Lohnsteuer nur noch elektronisch. Ausnahmeregelungen sind in Sonderfällen möglich.
Redaktion (allg.)

Die neuen Regelungen zur elektronischen Übermittlung ergeben sich aus dem Steueränderungsgesetz des Jahres 2003. Unternehmer und Arbeitgeber müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 1. Januar 2005 elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das gilt künftig auch für Lohnsteuerbescheinigungen, erstmals für das Jahr 2004. Wer seine Steuervoranmeldung bislang auf dem Papier-Vordruck abgegeben hat, kann künftig die kostenlose Software nutzen, die ab Mitte Januar im Internet unter www.elsterformular.de zum Herunterladen bereit steht. Bei den Finanzämtern ist zudem ab Anfang Februar eine CD-Rom erhältlich. Das Programm verschlüsselt die Angaben mit Hilfe modernster Technik. Aber auch die gängigen kommerziellen Steuersoftware-Produkte können durch Updates fit für den Umstieg gemacht werden.. Unternehmer und Arbeitgeber, die keinen Computer mit Internetanschluss haben, können beantragen, die Daten weiter per Brief oder per Fax zu übermitteln. Die Finanzverwaltung informiert die ihr bekannten Unternehmer und Arbeitgeber in diesen Wochen auch per Brief. Ein Vordruckversand mit Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen findet nicht mehr statt. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2005 in Kraft und gelten für Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden.

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