Initiative für beleuchtete Dachwerbung

Baden-Württemberg wird seinem Ruf als taxifreundlichstes Bundesland mal wieder gerecht. Um zu vermeiden, dass Kostensteigerungen in voller Höhe an die Fahrgäste weitergegeben werden müssen, solle die Bundesregierung prüfen, inwieweit durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung der Einsatz von beleuchteten Dachwerbeträgern bei Taxis ermöglicht werden kann
Redaktion (allg.)

Deshalb hat die Landesregierung Baden-Württembergs beschlossen, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Die Zulassung beleuchteter Dachwerbeträger gäbe dem Taxigewerbe die Möglichkeit, die gestiegenen Kraftstoffpreise zumindest teilweise durch Werbeeinnahmen auszugleichen. Allerdings darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. „Deshalb muss ein ‚Wildwuchs’ durch die Festlegung genauer technischer Anforderungen ausgeschlossen sein“, kommentierte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle. Von Dezember 2006 bis Oktober 2007 hätten rund 50 Taxis im Großraum Stuttgart und in Karlsruhe Ausnahmegenehmigungen für einen Feldversuch mit beleuchteten Dachwerbeträgern erhalten. Ein Gutachten des Lichttechnischen Instituts der Universität Karlsruhe habe gezeigt, dass von beleuchteten Dachträgern keine wesentliche Beeinflussung des fließenden Verkehrs ausgehe. „Wir wissen, dass ähnliche Werbeträger in England, Schweden, Finnland und in den Niederlanden zulässig sind. Probleme mit der Verkehrssicherheit sind uns nicht bekannt geworden. Deutschland sollte sich deshalb diesen Entwicklungen nicht verschließen“, sagte der Verkehrsstaatssekretär.

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