Idiotentest wegen Falschparkens

Auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie etwa Parkverstöße können Zweifel an der Fahreignung begründen und letztlich zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Redaktion (allg.)
Wie das VersicherungsJournal berichtet, wurden dem Kläger in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt 206 Parkverstöße nachgewiesen. Vom Januar 2006 bis Januar 2007 kamen weitere 95 Verstöße hinzu. Das nahm das dafür zuständige Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zum Anlass, den Mann dazu aufzufordern, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen, um so gegebenenfalls seine Fahreignung nachzuweisen. Als der Kläger dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Die Richter bescheinigten dem notorischen Falschparker, dass auch geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Parkverstöße Zweifel an der Fahreignung begründen können. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Führerscheininhaber durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er grundsätzlich nicht dazu neigt, Parkvorschriften einzuhalten. Demnach droht bereits bei 30 bis 40 Parkverstößen innerhalb eines kürzeren Zeitraums der Entzug der Fahrerlaubnis. Die vom Kläger vorgetragene Entschuldigung, dass er wegen fehlender Geldwechsel-Möglichkeit regelmäßig dazu gezwungen gewesen sei, sein Fahrzeug ohne Parkticket abzustellen, betrachtete das Gericht als reine Schutzbehauptung. Sie hätte den Führerschein des Mannes im Übrigen auch dann nicht gerettet, wenn sie der Wahrheit entsprochen hätte. Der Kläger kann seine Fahrerlaubnis erst dann wiedererlangen, wenn er sich erfolgreich der geforderten medizinisch-psychologischen Untersuchung stellt. Die nicht unerheblichen Kosten für die Untersuchung hat er selber zu zahlen. Auch andere Gerichte gehen mit notorischen Falschparkern nicht gerade zimperlich um. So hatte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 18.1.2006 (Az.: 16 B 2137/05) ebenfalls entschieden, dass Autofahrern, die hartnäckig gegen Parkvorschriften verstoßen, die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
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