„Haben Sie gebrauchte Taxi zu verkaufen?“

Diesen Satz hören Taxiunternehmer fast täglich, wenn mal wieder Autohändler aus Hamburg anrufen. Ist dabei die Telefonnummer unterdrückt, verstößt der Anrufer damit gegen das Gesetz und muss mit Bußgeldern rechnen.
Redaktion (allg.)
Einige Call-Center und deren Auftraggeber mussten deshalb nun erste empfindliche Strafen in Höhe von insgesamt einer halben Million Euro bezahlen. Das berichtet die Bundesnetzagentur. Damit wurden erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen mit Bußgeldern belegt. Grundlage ist eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im August des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind. Demnach gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Damit solche Rechtsverstöße auch in Zukunft wirksam verfolgt werden können, bittet die Bundesnetzagentur Geschädigte um präzise Angaben. Dazu gehören genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs, die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer sowie - sofern bekannt - konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen. Gemeldet werden können Verstöße auf der Homepage der Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de Foto: Pixelio / Neumi
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