02.09.2010
Redaktion (allg.)
„Legal Taxi fahren heißt fair Taxi fahren“ lautete die Botschaft des Flugblatts. Denn wer Fahrten unterhalb des Taxitarifs durchführt (aus Sicht des Taxifahrers) bzw. fordert (aus Sicht des Fahrgastes), verliere seinen Versicherungsschutz und verursache immense Schäden.
„Firmen, die Schwarzarbeiter und Schwarzarbeiterinnen beschäftigen, zahlen keine Lohnsteuer und Sozialabgaben und ergaunern sich so einen Wettbewerbsvorteil“, ließ ver.di in einer Pressemitteilung verlauten. Man wolle mit dieser Aktion Fahrgäste wachrütteln und auffordern, illegale Schwarztouren abzulehnen, verweist Jens Gröger, ver.di-Fachbereichsleiter Verkehr, auf die eigentliche Absicht der Flugblattaktion: „Die Schwarzarbeit im Taxigewerbe drückt die Löhne der angestellten Fahrer und Fahrerinnen, die sich ohnehin im Niedriglohnbereich befinden.“
Ver.di fordert für die Taxibranche einen Mindestlohn von 8,50 Euro, sieht dieses Ziel allerdings nur dann als durchsetzbar an, wenn mehr Taxifahrer gewerkschaftlich organisiert sind. Somit sei ein weiteres Ziel der Flugblattaktion die Gewinnung neuer Mitglieder gewesen.
Kommentar der taxi heute-Redaktion:
Was gut gemeint war, erwies sich für die Gewerkschaft als klassisches Eigentor. Denn die auf dem Flugblatt getroffene Aussage, dass Fahrten ohne Taxameter den Versicherungsschutz der Fahrgäste im Falle eines Unfalls beeinträchtigen würden, ist schlicht und einfach falsch. Auf Nachfrage von taxi heute bestätigte Stefan Ballnath, Taxiunternehmer und gleichzeitig Betreiber eines Versicherungsbüros in München: Für Unfälle in einem Kfz, bei denen mitfahrende Personen zu Schaden kommen, müsse in jedem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters aufkommen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Fahrt mit einem Privatfahrzeug oder mit einem Taxi durchgeführt werde. Deshalb sei es auch nicht relevant, ob der Taxameter dabei ein- oder ausgeschaltet war.
Auch der Taxifahrer verliert im Falle eines Unfalles nicht seinen Versicherungsschutz, bestätigte die für solche Fälle zuständige Berufsgenossenschaft Verkehr auf Nachfrage gegenüber taxi heute.
Die Suche nach neuen Mitgliedern mag für eine Gewerkschaft sicher legitim sein. Doch bevor man mit Kampfparolen in die Schlacht um einen Mindestlohn zieht, sollte man sich etwas intensiver mit der Taxibranche beschäftigen. Wer Fahrgästen falsche Tatsachen verkündet, hat sich als kompetenter Verhandlungspartner um Mindestlöhne erstmal disqualifiziert.
Hinweis der Redaktion: Was meinen Sie zu diesem Thema? Wäre ein Mindestlohn von 8,50 Euro der Untergang für das Taxigewerbe oder vielleicht sogar eine Chance? Stimmen Sie darüber bei unserer Frage des Monats September ab.
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