Freispruch für Jörg Ridder

Der Flensburger Taxifahrer, der im vergangenen Jahr wegen mutmaßlicher Beihilfe zur illegalen Einreise dreier Afghanen angeklagt worden war, freut sich: Er ist freigesprochen. Rechtssicherheit für ähnlich gelagerte Fälle gibt das Urteil allerdings leider nicht her.
Denn das Oberste Gericht in Kopenhagen begründete seinen Freispruch lediglich mit einem Verfahrensfehler: Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihrer Anklage irrtümlich einen falschen Paragrafen vorgebracht. Demnach habe Ridder seinen drei Fahrgästen vorsätzlich zum „Aufenthalt“ in Dänemark verholfen. Die dabei genannten Paragrafen beziehen sich aber nicht darauf, sondern auf „Reisen“ in Dänemark. Jörg Ridder hatte im Januar 2008 drei afghanische Kunden über die deutsch-dänische Grenze bei Padborg und danach bis Kopenhagen gefahren (wir berichteten ausführlich). Die Polizei nahm die ohne Ausweispapiere eingereisten Fahrgäste ebenso fest wie Ridder. Letzterer wurde 19 Tage in Untersuchungshaft festgehalten und später vor Gericht gestellt, weil er sich vor dem Grenzübertritt nicht die Papiere hatte zeigen lassen. Die längst überfällige Rechtssicherheit, wie Taxler sich bei grenzüberschreitenden Beförderungen zu verhalten haben, ist also auch mit dem nun gesprochenen Urteil leider nicht hergestellt.
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