Berliner Taxifahrer müssen Kreditkarten-Pflicht nachkommen
Gegen seit Mai 2015 für Berliner Taxifahrer geltende Pflicht, Kredit- und EC-Karten anzunehmen, bestehen keine durchgreifenden Bedenken. Diese Regelung greift auch nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit ein. Das hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, das das Aktenzeichen OVG 1 S 76.15 trägt. Der am 18. Dezember 2015 getroffene Beschluss wurde am 8. Januar 2016 veröffentlicht.
Das OVG hatte über eine Beschwerde eines Taxiunternehmers zu entscheiden, der die Erteilung einer einstweiligen Ausnahmegenehmigung beantragt hatte.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin