Gemeinde haftet für Abschleppschäden

Wird ein falsch geparktes Auto beim Abschleppen auf öffentlichem Grund beschädigt, haftet dafür nicht das Abschleppunternehmen.
Dietmar Fund

Wenn ein Abschleppunternehmen einen Falschparker im hoheitlichem Auftrag einer Gemeinde tätig wird und den Wagen dabei beschädigt, ist die Gemeinde haftbar und nicht die Abschleppfirma. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 383/12 entschieden, auf das der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hinweist.

In dem Fall hatte ein Autofahrer das Abschleppunternehmen verklagt, das sein Auto auf dem Parkplatz des Ordnungsamtes abgeliefert hatte. Bei der Abholung hatte der Besitzer festgestellt, dass der Wagen beschädigt worden war. Der Bundesgerichtshof wies die Klage ab, weil das Unternehmen der falsche Adressat gewesen sei. Ansprechpartner für Schadenersatzansprüche bei Abschleppaktionen auf öffentlichen Verkehrsflächen sei die Gemeinde.

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