Finanzamt kann Berufskleidung von Taxlern anerkennen
Kleidung mit einem dauerhaft angebrachten Firmenemblem erfüllt eine berufliche Funktion und ist prinzipiell steuerlich absetzbar. Für die Finanzbehörden ist aber maßgeblich, wie prominent das Logo ist. Darauf weist der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) hin.
Der Verband rät Arbeitnehmern, die beispielsweise Jacken oder Blazer mit Firmenemblem tragen müssen, deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Werbungskosten abzusetzen. Trägt der Arbeitgeber diese Kosten, sollte er versuchen, sie bei seinem Finanzamt als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Der BVBC rät, der Behörde, die einen Ermessensspielraum habe, nur Belege für den Kauf und die Reinigung vorzulegen, aus denen eindeutig hervorgeht, um welche Kleidungsstücke es sich handele. Ein Beiblatt, das die Funktion erläutere, und gegebenenfalls ein Foto könnten auch kritische Finanzbeamte überzeugen, schreibt der Verband.
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