03.04.2008
Redaktion (allg.)
Im März wurden die alten Karten von mancher Zulassungsstelle kulanterweise noch akzeptiert. Seit dem 1. April sind nun jedoch auch alle sich noch im Umlauf befindenden „Doppelkarten“ ungültig.
In der Praxis funktioniert das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Bestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die Bestätigung von dort abrufen.
Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zu einander finden, erhält der Kunde vom Versicherer eine siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen. Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde nun keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mit ihrer Hilfe online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.
Mit dem neuen Verfahren sollen Verwaltungsabläufe verbessert und Missbrauch durch Mehrfachverwendung ausgeschlossen werden. Allerdings empfehlen wir, sich in den nächsten Monaten zunächst noch bei seiner Zulassungsbehörde zu informieren, ob diese das neue Verfahren bereits unterstützt. Nach taxi heute-Recherchen ist dies nämlich noch nicht überall der Fall.