Bei Sonnenbrillen müssen Autofahrer Einiges beachten

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen weist auf einige Merkmale hin, die eine Sonnenbrille im Straßenverkehr erfüllen muss.
Autofahrer sollten ihre neue Sonnenbrille nicht nur nach optischen Gesichtspunkten auswählen. (Foto: ZVA/Skamper)
Autofahrer sollten ihre neue Sonnenbrille nicht nur nach optischen Gesichtspunkten auswählen. (Foto: ZVA/Skamper)

Autofahrer, die sich jetzt im Frühling mit einer Sonnenbrille wappnen, sollten darauf achten, dass ihr Gestell im Schläfenbereich nicht zu breit ist, um das periphere Sehen nicht zu gefährden. Außerdem darf die Tönung, die in vier Klassen eingeteilt ist, für den Straßenverkehr nicht zu stark sein und sie darf die Unterscheidung von Ampelfarben nicht behindern. Wer eine Brille mit Sehkorrektur braucht, muss darauf achten, dass die Sonnenbrille entsprechende Gläser aufweist. Diese Tipps gibt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).

Der Verband weist darauf hin, dass Sonnenschutzbrillen mit der höchsten Blendschutzkategorie 4 für den Straßenverkehr generell ungeeignet seien und ein Tönungsgrad ab 25 Prozent für den Straßenverkehr nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich sei. Augenoptiker könnten mit einem Messgerät ermitteln, ob eine Sonnenbrille die Farbunterscheidung zu stark beeinträchtigt. Braun und grau getönte Brillengläser verfälschten die Farbwahrnehmung in der Regel am wenigsten.

Der ZAV gibt auch den Hinweis, dass selbsttönende Brillengläser mittlerweile auch hinter der Windschutzscheibe eindunkeln würden. Sonnenschutzgläser mit einer polarisierenden Wirkung seien wirkungsvoll, wenn die Sonne auf eine nasse Fahrbahn scheine.
 

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