Ex-Minister mahnt PBefG-Öffnung an

Der Bayerische Staatsminister d.D. und Rechtsanwalt Martin Zeil (FDP) will die Blockade neuer Mobilitätsdienste wie BerlKönig, CleverShuttle und MOIA durch Taxiunternehmer verhindern. (Foto: MOIA)
Der Bayerische Staatsminister d.D. und Rechtsanwalt Martin Zeil (FDP) will die Blockade neuer Mobilitätsdienste wie BerlKönig, CleverShuttle und MOIA durch Taxiunternehmer verhindern. (Foto: MOIA)
Dietmar Fund

Der ehemalige bayerische Wirtschafts- und Verkehrsminister Martin Zeil möchte eine rechtliche Lücke zwischen ÖPNV und Taxi schließen.

Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehene Novellierung des Personenbeförderungsrechts muss dringend vorangetrieben werden, damit positive neue Mobilitätsangebote erprobt, dauerhaft genehmigt und bereitgestellt werden können. Den Behörden muss die Kompetenz zustehen, neue Mobilitätsdienste auch gegen individuelle Sorgen einzelner Unternehmen effektiv erproben zu können. Diese Forderungen erhebt Martin Zeil, Rechtsanwalt und Bayerischer Staatsminister a.D., in einem Beitrag, den er auf der Internet-Plattform Publicus veröffentlicht hat.

Zeil nimmt darin Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2018. Es hatte einer Klage gegen eine Aufstockung der Erprobungs-Genehmigung für CleverShuttle aufschiebende Wirkung zugesprochen, was die Genehmigungsbehörde prompt mit einer Anordnung zum Sofortvollzug beantwortet hatte (taxi heute berichtete).

Der FDP-Politiker argumentiert, dass Mobilitätsdienstleister wie BerlKönig, CleverShuttle und MOIA anders als etwa Uber echte Beförderungsunternehmen im Sinne des PBefG seien und ihre Dienste bislang nur im Rahmen der Experimentierklausel erproben könnten. Eine Genehmigung über diese Klausel sei aber auf höchstens vier Jahre befristet. Wenn man sie nun wegen eines überzogenen Individualrechtsschutzes versage, verkürze das den Erprobungszeitraum. Man müsste dann mit einer Welle an Widersprüchen und Klagen rechnen, die nur das Ziel hätten, die Erprobung zu verzögern und zu verhindern. Außerdem würde das der Ausgestaltung des „sehr weiten, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessens der Behörde widersprechen“.

Zeil argumentiert, dass die Konzessionierung ja auch nicht dem Schutz der Unternehmer diene, die bereits eine Taxikonzession hätten. Deshalb sei es „widersprüchlich und systemwidrig“ zuzulassen, dass Taxiunternehmer Erprobungsgenehmigungen verzögern könnten. Ein „überbordender Drittschutz“ gefährde Ziele der Erprobung.

Logobanner Liste (Views)