Abgas-Skandal: Auch Taxler können Schadensersatz einklagen
Wer mit einem Kaufvertrag belegen kann, dass sein Taxi ein von Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen des Abgas-Skandals betroffenes Modell ist und vor dem betreffenden Rückruf gekauft worden ist, kann Schadensersatz wegen einer sittenwidrigen Schädigung einklagen. Dies ist auch noch möglich, wenn das Fahrzeug bereits wieder gebraucht verkauft worden ist. Das erklärten Thorsten Fröhlich von der Claim Ventures GmbH aus Kronberg im Taunus und die Fachanwältin Andrea Burghard, mit deren Kanzlei Fröhlich zusammenarbeitet.
Unter dem Namen Claimback bieten die beiden Unternehmen vom Abgas-Skandal betroffenen Unternehmern an, ihren Schadensersatz individuell gegenüber den Herstellern einzuklagen – vornehmlich gegenüber Volkswagen, seinen Töchtern und Mercedes-Benz. Das sei angesichts der hohen Laufleistungen von Taxis am besten über den „kleinen Schadensersatz“ möglich, bei dem in der Regel 20 Prozent des Kaufpreises geltend gemacht werden könnten. Beim „großen“ Schadensersatz klage man dagegen auf Rückabwicklung und müsse vom gesamten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abziehen. Das mache bei mehr als 200.000 Kilometern Laufleistung keinen Sinn mehr.
Claimback wendet sich zum einen an Rechtsschutzversicherte, zum anderen an Selbstzahler. Beide müssten nicht in Vorleistung treten, sondern nur im Erfolgsfall bei gültiger Rechtsschutzversicherung 5 Prozent der Entschädigungssumme an Claimback abgeben, bei einer Prozesskostenfinanzierung 30 Prozent. Bei einem Misserfolg bezahle man nichts. Wichtig: Wer sich bereits einer Sammelklage angeschlossen hat, kann nicht mehr auf individuellen Schadensersatz klagen.
Laut der Juristin droht bei den im September 2015 bekanntgewordenen Abschalteinrichtungen der Volkswagen-Konzernmarken in der Motorenfamilie EA 189 die Verjährung zum Jahresende 2019. Bei anderen Motoren von Volkswagen und Daimler reichten die Fristen noch bis Ende 2020
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