Der von der Plattform Uber angebotene Dienst ist als „Verkehrsdienstleistung“ einzustufen und unterliegt deshalb den Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedsstaats. Diesen Vorschlag hat der Generalanwalt Maciej Szpunar sinngemäß dem Europäischen Gerichtshof gemacht. Das oberste Gericht der Europäischen Union muss demnächst über eine Klage eines Verbandes der Taxifahrer aus Barcelona entscheiden, der genau dies gefordert hatte.
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