Es spricht nichts dagegen, ein Mietwagenunternehmen in Deutschland „Cab Car“ zu nennen. Die Übersetzung für Cab als Taxi ist zwar zutreffend, jedoch in Deutschland wenig verbreitet. Zudem hat Cab auch andere Bedeutungen. So steht das englische Wort zum Beispiel gleichermaßen für Fahrerkabine oder Führerhaus. Insofern ist keinerlei Irreführung, Verbrauchertäuschung oder unzulässiges Wettbewerbsverhalten erkennbar. Das schrieb Rechtsanwalt Florian Gempe von der Erfurter Kanzlei Hahn & Kollegen auf eine Anfrage des Taxiunternehmers Hardy Gebl aus Renningen, die taxi heute an ihn weitergeleitet hatte.
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