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Pflicht zur Neutralität

Urteil zur Kündigung eines Funkteilnehmers

Vor dem Stuttgarter Landgericht endet die Auseinandersetzung zwischen einem Taxiunternehmer und seiner Zentrale mit einem Vergleich. Der Unternehmer darf wieder an der Funkvermittlung teilnehmen, muss aber seine Außenwerbung für mytaxi unkenntlich machen.