Thema des Monats

Turbulenzen in der Stuttgarter Taxizentrale

Thema des Monats November 2013

Am 17. November 2013 müssen die Mitglieder der Stuttgarter Taxizentrale „TAZ“ im Rahmen der Jahreshauptversammlung einen komplett neuen Vorstand wählen. Es dürfte eine sehr emotionale Veranstaltung werden, denn seit dem Rücktritt des bisherigen Vorstands tobt eine regelrechte Schlammschlacht.

Kernpunkt des Streits ist der vor einigen Jahren erfolgte Ausschluss von rund 180 passiven Mitgliedern aus der Genossenschaft, der während der Generalversammlung 2010 von den verbliebenen aktiven Mitgliedern mehrheitlich bestätigt wurde. Doch da die passiven Mitglieder bereits bei dieser Versammlung weder ein Zutrittsrecht noch ein Rederecht hatten, kam es vor Gericht schon bald zu einer sogenannten Anfechtungsklage. Die Ausgeschlossenen forderten, dass die Generalversammlung und die dort gefassten Beschlüsse für nichtig erklärt wurden. Selbiges wiederholte sich 2011 und 2012, weil auch hier den passiven Mitgliedern weiterhin das Teilnahme- und Abstimmrecht verweigert wurde.

Zwischenzeitlich hatten die Gerichte in ersten Verhandlungen den klagenden Passivmitgliedern Recht gegeben, doch die Gegenseite war stets in Revision gegangen. Selbst der Gang vor das Bundesverfassungsgericht wurde beschritten, doch dort wurde die Revision nicht zugelassen. Der finale Schlusspunkt erfolgte dann am 1. Oktober 2013 durch das Oberlandesgericht Stuttgart: Da die Passivmitglieder finanziell immer noch an der Genossenschaft beteiligt seien, hätten sie deshalb bei den Generalversammlungen der letzten drei Jahre auch Stimmrecht gehabt.

Man dürfe nicht einfach bestimmten Leuten den Zutritt verwehren, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. Das Genossenschaftsrecht sehe strikte Regelungen vor, weswegen man die Beschlüsse der Generalversammlungen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 für ungültig erklärte.

Allein die TAZ habe bis zu diesem Zeitpunkt Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von über 350.000 Euro verursacht, berichtet ein Insider. Das Trio habe mit seinen permanenten Berufungen nur Zeit schinden wollen, wirft Alexander Bierig, Aktiv-Mitglied und einer der Kläger, den TAZ-Vorständen Georgios Natsiopoulos, Ali Kilicaslan und Uwe Neikes vor. Diese wiederum wehren sich: „Die Generalversammlung 2010 wurde aus formellen Gründen angefochten“, heißt es in einer Erklärung. Und weiter: „Aufgrund der unterschiedlichen Ansichten des Landgerichts und des Oberlandgerichts zur Zulassung der Teilnahme eines ausgeschlossenen Mitglieds mit Vollmacht sollte der BGH in Karlsruhe für Klarheit sorgen.“

Doch für eben jene Klarheit sorgte nun das Oberlandesgericht – in einer Verhandlung, in der es äußerst turbulent zugegangen sein muss. Kilicaslan solle während der Verhandlung sogar gemutmaßt haben, dass eine Wahl wohl nur dann richtig sei, wenn sie ein Blonder und Blauäugiger gewinne.

Die Konsequenz des Urteils war, dass die Wahl des Vorstands Kilicaslan und dreier Aufsichtsräte für das Jahr 2012 ungültig waren. Somit bestand der Vorstand nur noch aus den Personen Natsiopoulos und Neikes und im Aufsichtsrat waren nur mehr fünf Personen vertreten.

Nun begannen die internen Grabenkämpfe. Die beiden Vorstände hatten im verkleinerten Aufsichtsrat keine Mehrheit mehr und traten am 9. Oktober zurück. Sie seien damit einer Amtsenthebung zuvorgekommen, berichten Insider.

Der bisherige Aufsichtsrat Cafer Arslan und das TAZ-Mitglied Darush Bozorgmehr übernahmen kommissarisch den Vorstand. Deren Motto lautete zunächst einmal, Ruhe einkehren zu lassen. Die Ursache der Unruhe seien interne Machtkämpfe verschiedener Gruppierungen gewesen, sagte Bozorgmehr gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. Den Massenausschluss der 182 Genossen bezeichnete er als „Fehler und einmalig in unserer Geschichte“. Wenige Tage später bekamen die passiven Mitglieder die schriftliche Bestätigung, dass sie nun wieder vollwertige Mitglieder seien. Somit dürfen sie wieder an der von Oktober auf den 17. November verschobenen Generalversammlung teilnehmen und abstimmen.

Doch dies ist nicht der einzige Vorteil für die Alt-Genossen. Es geht bei dieser Entscheidung auch um Geld, denn in Stuttgart war es bis 2010 durchaus üblich, seine Genossenschaftsanteile an andere Bewerber zu verkaufen und übertragen zu lassen. Eine Vorgehensweise, die damit zusammenhängt, dass bei der TAZ neben den Genossen auch so genannte Gestattungsnehmer an der Auftragsvermittlung der Monopolzentrale teilnehmen. Deren Vermittlungsgebühren sind allerdings höher als die der Genossen. Es war daher für solche Gestattungsnehmer finanziell durchaus lukrativ, einem Alt-Konzessionär seinen Genossenschaftsanteil abzukaufen.

Eine ebenso gängige Praxis war es, dass ältere Familienmitglieder die Mitgliedschaft und den Genossenschaftsanteil an jüngere Familienmitglieder übertrugen. Da sich der Vorstand diesem Ansinnen bei einem der klagenden Altgenossen widersetzte, kam es am 18.9.13 sogar zu einer Strafanzeige. Karl-Heinz Schmid, einer der verbliebenen Aufsichtsräte der TAZ, unterstellte Natsiopoulos Erpressung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.

Einen weiteren Beleg, wie verhärtet die Fronten mittlerweile sind, liefern derzeit kursierende Flugblätter der rivalisierenden Fraktionen. „Dieser Aufsichtsrat tritt die Demokratie mit Füßen, würdigt eure Meinung nicht  und handelt aus Eigennutz ohne Rücksicht auf Verluste“, ereifern sich die drei Ex-Vorstände in einem vor wenigen Tagen verteilten Flugblatt.

„ Es ist mir bis heute nicht klar, ob die Herren Natsiopoulos und Kilicaslan wirklich so dumm sind, wie sie sich vor Gericht zeigten“, kontert die Gegenseite nur wenige Tage später in einem taxi heute vorliegenden Rundschreiben.

Mit solchen Beleidigungen weit unter der Gürtellinie bekleckern sich beide Seiten nicht gerade mit Ruhm – im Gegenteil: Die Stuttgarter Schlammschlacht ist ein Imagekiller für das Taxigewerbe und wird auch bundesweit mit großer Sorge verfolgt. Immerhin ist der Vorstand der TAZ auch gleichzeitig Vorstand der Taxistiftung Deutschland. Nicht nur aus diesem Grund kann man sich nur wünschen, dass am 17. November die richtigen Personen ins Amt gewählt werden.

Hinweis der Redaktion: Passend zu diesem Thema wollen wir bei unserer Frage des Monats von Ihnen wissen: Sollen ehemalige Konzessionäre und Altgenossen weiterhin über die Geschicke der eG abstimmen dürfen?

Über das Ergebnis der Versammlung berichten wir hier.

(jh)
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