Thema des Monats

Rabattaktion von mytaxi erhitzt die Gemüter

Thema des Monats Mai 2015

Während zweier Wochen im Mai 2015 hat der App-Vermittler Intelligent Apps versucht, die Bezahlfunktion seiner App mytaxi mit einem 50prozentigen Rabatt zu pushen. Er konnte sofort mit der Taxifahrt verrechnet werden, die wie üblich zum geltenden Taxitarif abgewickelt wurde. Obwohl mytaxi sich prinzipiell an den geltenden Ordnungsrahmen hält, empfinden der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und andere Branchenvertreter die Rabattaktion als Bedrohung für ihre in der Regel genossenschaftlich organisierten Taxizentralen.

Der BZP hat in seiner Frühjahrsversammlung in Bad Homburg deshalb eine Resolution an die Daimler AG gerichtet, zu deren Tochterunternehmen Intelligent Apps gehört. Der Dachverband sieht die bisher gute Zusammenarbeit mit dem Fahrzeughersteller Mercedes-Benz bedroht und fordert den Konzern deshalb dazu auf, die Rabattaktionen seiner Tochter zu unterbinden.

BZP-Präsident Michael Müller fordert in einer auf der Homepage des BZP veröffentlichten Pressemitteilung alle Taxiunternehmer dazu auf, sich über die Nutzung der Vermittlungs-App mytaxi Gedanken zu machen. Seiner Meinung nach machen sich deren Nutzer von einem Anbieter abhängig, der die Vermittlungsgebühren einseitig erhöhen könne, sobald sein Marktvolumen groß genug sei. In den Taxizentralen hingegen könnten die Taxiunternehmer bei den Vermittlungsentgelten mitreden.

Eine noch klareren Zusammenhang zwischen der Nutzung von Taxis der Marke Mercedes-Benz und den Rabattaktionen von mytaxi stellte der württembergische Verbandsvorsitzende Michael Ehret bei der Jahreshauptversammlung des Verbandes des Württembergischen Verkehrsgewerbes her. Er sagte dort, der Daimler-Konzern könne nicht erwarten, dass ihm Taxiunternehmer weiterhin Fahrzeuge abnähmen, wenn er ihnen gleichzeitig über sein Tochterunternehmen das Wasser abgrabe.

Der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart ist es sogar gelungen, die Rabattaktion im Stuttgarter Pflichtfahrgebiet über eine Einstweilige Verfügung zu stoppen.

Inzwischen ist die Aktion abgeschlossen. Da mytaxi im Advent 2014 schon einmal eine regional begrenzte Rabattaktion gestartet hat, können weitere Aktionen dieser Art nicht ausgeschlossen werden.

Am 20. Mai 2015 hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von mytaxi erwirkt. Ihm wird damit untersagt, weiterhin in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50prozentigen Rabatt auf Taxifahrten zu werben. Das Angebot stelle nämlich nicht klar, dass es in vielen Städten Deutschlands gar nicht oder nur eingeschränkt gelte, schreibt Thomas Grätz, Geschäftsführer des BZP. Die Frage, ob die Gewährung eines Rabattvorteils im Zusammenhang mit dem Taxipreis zulässig ist oder nicht, sei von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Der BZP halte einen solchen Rabatt aber für rechtlich zweifelhaft.

(df)
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