Thema des Monats

Gewerbeverdummung statt Interessenvertretung: Advent Advent – es brennt, es brennt!

Thema des Monats Dezember 2006

Und zwar lichterloh an manchen Fronten des Taxigewerbes. In der Zeit der Besinnung wollen wir in diesem Monat an jedem Adventssonntag in Form eines kleinen Beitrags ein neues Kerzlein anzünden – in der Hoffnung, dass den Beteiligten vielleicht ein Lichtlein aufgeht! Die vierte Kerze stiften wir Gewerbevertretern, die es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen. Gewerbeverbände müssen natürlich die Interessen ihrer Branche wahrnehmen. Macht und Kompetenz nach innen, Geschlossenheit und Stärke nach außen demonstrieren.

Koste es, was es wolle, notfalls auch die Glaubwürdigkeit.

Nehmen wir das Beispiel eines hohen Funktionärs aus der Taxibranche. In seiner Funktion als Vorstand einer Genossenschaftszentrale sah er sich seit über einem Jahr Ermittlungen ausgesetzt. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug. In der Taxizentrale sollen Angestellte als Minijobber angemeldet gewesen sein, in Wahrheit aber deutlich mehr Geld verdient haben. „Umgebucht“ wurde das ganze auf so genannte Schwarzfahrer. Dieser Funktionär wurde daraufhin wegen § 266a Strafgesetzbuch (Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen) und Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen zu 210 Tagessätzen verurteilt. Der Gewerbevertreter ist damit vorbestraft, ebenso wie ein Vorstandskollege (180 Tagessätze) und der Zentralenleiter (120 Tagessätze).

Die Strafbefehle ergingen im August 2006. Da kein Einspruch eingelegt wurde, sind sie rechtskräftig, bestätigte der zuständige Staatsanwalt gegenüber taxi heute. Seit Beginn des Verfahrens hatte unsere Redaktion regelmäßig nach den Stand der Ermittlungen angefragt. Die Antwort kam erst jetzt im Dezember. Trotzdem hat unsere Redaktion scheinbar die Exklusivberichterstattung über diesen Fall. „Sie sind das einzige Medium, die bisher nachgefragt hat“, meint dazu der Staatsanwalt.

Sieht so aus, als wäre die „taxi heute“ die einzige Fachpresse aus der Taxi- und Mietwagenbranche. Oder ist dieser Fall so peinlich, dass man es besser verschweigt, um nicht den Ruf einer ganzen Branche zu ruinieren, da besagter Funktionär ebendiese nach außen vertritt?

Konsequenzen hatte dieser Fall keine: Die Bestraften sind weiterhin in hohen Ämtern und Würden, das Volk inklusive seiner Taxiunternehmer weiß von nichts. Genossenschaftsmitglieder dieser betroffenen Zentrale denken gar, es habe sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Stand doch sogar im offiziellen Rechenschaftsbericht vom September, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen seien und die nachzuzahlenden Steuer- und Sozialabgaben keinen wesentlichen Einfluss auf den Jahresabschluss haben würden. Das mag durchaus der Wahrheit entsprechen.

Aber wie wahr ist eine Wahrheit noch, wenn nur ein Bruchteil davon öffentlich gemacht wird und der Rest verschwiegen wird? Wie glaubwürdig ist ein Gewerbe noch, das in seinen obersten Reihen „Beihelfer zum Betrug“ sitzen hat? Wie ernst sind die einen Taxiunternehmer zu nehmen, die das nicht durchschauen, wie seriös andere, die das sogar dulden?

Koste es, was es wolle, notfalls auch das Grundrecht der Pressefreiheit.

Nehmen wir das Beispiel eines Bundesverbands. Schon immer sieht man sich als Verfechter der Theorie, Werbedachträger auf Taxis seien eine Verschandelung des Erscheinungsbildes. Trotzdem ließ es sich nicht vermeiden, dass Genehmigungsbehörden diese Form der Außenwerbung erlaubten. Um den Werbeerlös, an dem ja auch die Taxiunternehmen beteiligt werden, die sich für die Montage eines Dachwerbeträgers entschieden haben, zu erhöhen, sollen nun die Werbebotschaften auch beleuchtet werden dürfen. Dazu muss wiederum der Gesetzgeber zustimmen. Tut er aber nicht, wird dem treuen Leser einer Taxizeitschrift glaubhaft gemacht, in der besagter Bundesverband seine Mitglieder und natürlich auch den Rest der Taxi- und Mietwagenbranche informiert. „Die beleuchteten Dachträger sind nun endgültig vom Tisch“, stand dort zu lesen. Der Bundesrat habe am 24. November beschlossen, die von Hamburg vorgelegte Entschließung nicht zu fassen. Der Hamburger Senat hatte gefordert, das sich der Bundesrat für die Zulassung beleuchteter Dachwerbeträger aussprechen solle.

Wieder einmal ist diese Meldung nur die halbe Wahrheit, weshalb wir uns von der Redaktion der taxi heute erlauben, sie entsprechend zu ergänzen: Laut einer Pressemitteilung des Innenministeriums von Baden Württemberg startete im Dezember ein Feldversuch, bei dem 50 Taxis im Raum Stuttgart und Karlsruhe mit beleuchteten Dachwerbeträgern ausgestattet sind. Das lichttechnische Institut in Karlsruhe prüfe im Auftrag des Anbieters mit Zustimmung des Innenministeriums die Auswirkung solcher beleuchteter Dachwerbeträger auf andere Verkehrsteilnehmer. Sofern der bis Mitte 2007 andauernde Feldversuch zeigen wird, dass die beleuchteten Dachwerbeträger keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer haben, müsse in einem nächsten Schritt bundesweit eine einheitliche Regelung getroffen werden, betonte ein Sprecher des Innenministeriums.

Liebe gewerbliche Interessenvertreter, man kann zum Thema Dachwerbeträger klar Stellung beziehen. Vor- und Nachteile kontrovers zu diskutieren, gehört zum Wesen einer Demokratie. Die Gegenargumente zu verschweigen, hat dagegen diktatorische Züge. Prekär wird es, wenn man sich dafür eines Veröffentlichungsorgans bedient, das nicht nur eigene Verbandsmitglieder erreicht, sondern auch alle Taxiunternehmer, die bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Mitglied sind. Das ist bestimmt nicht der Sinn des Artikels 5 unseres Grundgesetzes, in dem die Pressefreiheit für Deutschland geregelt ist.

Advent, Advent, es brennt es brennt!

Rückblick 1: Unsere dritten Adventskerzen stifteten wir drei Wiesbadenern Taxiräubern:

„Los komm, wir machen wieder ein Taxi!“. Immer, wenn die drei Freunde Hüseyin, Ahmet und Khalid mal wieder pleite waren, sollten der Bargeldbestand eines Wiesbadener Taxifahrers aus der größten finanziellen Not helfen. Es folgten ab Frühjahr 2005 eine Serie von Überfällen, begangen in jeweils wechselnder Besetzung und nicht selten ohne Gewalt. Mancher Taxifahrer musste sogar im Krankenhaus behandelt werden.
Diese Brutalität hat nun ein Ende. Anfang Dezember wurden die drei Täter vom Jugendschöffengericht in Wiesbaden zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt: Drei Jahre und drei Monate muss Hüseyin in Haft, seine beiden Komplizen sitzen für drei Jahre und 10 Monate bzw. für zweieinhalb Jahre.
„Ich war dumm und faul“, räumte Hüseyin in seinem Schlusswort ein.
Lieber Hüsyin: Wir von der Redaktion der taxi heute wollen dir da nur unwesentlich widersprechen. Es war sogar SEHR dumm zu meinen, Taxifahrer auszurauben sei okay und bestens dafür geeignet, klamme Hosentaschen wieder aufzufüllen. Nun müssen du und deine Freunde für lange Zeit ins Gefängnis, während andere Bekannte von dir vielleicht eine Berufsausbildung machen. Schade, dass dir keiner aus deinem Freundes- und Bekanntenkreis den „heißen“ Tipp gegeben hat, dass Taxifahrer überfallen absolut uncool ist, weil die Strafen dafür viel zu hoch sind. Fairerweise hätte dich auch irgendjemand warnen können, dass Taxiüberfälle fast immer aufgeklärt werden, vor allem dann, wenn man sich wie du nicht mit dem Bargeld begnügt, sondern auch noch rumschlägern muss. Jetzt hast du also den Salat. Leider kannst du im Knast mit deiner Tat nicht mal rumprahlen. Stell dir mal vor, wie du auf die schwergewichtigen Knastbrüder wirkst, wenn du ihnen erzählst, dass du „mehrere Taxibrüche“ gemacht hast und dabei jedes Mal grandiose 30, 50 oder 100 Euro erbeutet hast. Echt beeindruckend!
Lieber Hüsyin, dich hat keiner gewarnt. Vielleicht kannst du alle anderen in Deutschland warnen, dass es totaler Schwachsinn ist, Taxifahrer zu überfallen. Erzähl ihnen einfach von deinem Beispiel. Spätestens dann müsste es jedem klar werden, dass es das einfach nicht bringt.

Rückblick 2: Unsere zweite Adventskerze stifteten wir an blauäugige Unternehmer und an allzu prüfwütige Steuer- und Finanzbeamte.

Während eines Recherchetelefonats mit einem Taxiunternehmer einer Kleinstadt konnte unser Redakteur kürzlich einen interessanten Dialog verfolgen. Auf der zweiten Leitung rief ein Fahrer des Unternehmers an und sagte, dass er gerade einen Unfall hatte. Daraufhin war der erste Satz des Unternehmers: „Sag der Polizei, dass du heute deine erste Schicht für mich fährst.“ Fragt man nicht eigentlich zuerst, ob jemand verletzt wurde? Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag danach noch interessant sein, wer der Schuldige an diesem Unfall ist. Den Fahrer nach einem Unfall stattdessen zum Lügen aufzufordern hat nur derjenige nötig, der sein Personal schwarz arbeiten lässt.
Hoffentlich geht endlich allen, die so wirtschaften, ein Lichtlein auf: Das kann nicht gut gehen. Letzte Woche wurde ein Unternehmer in einer Kleinstadt verhaftet. Verdacht auf Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich und Sozialversicherungsbetrug. Noch läuft das Verfahren, daher wollen wir keine Namen und keinen Ort nennen, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Tatsache allerdings ist: Der leitende Staatsanwalt spricht von äußerst belastenden Aussagen der Fahrer. Es sieht nicht gut aus. Dem Unternehmer droht eine Gefängnisstrafe, die betroffenen Fahrer müssen mit Bußgeldbescheiden und Strafanzeigen rechnen.

Advent Advent, Weihnachten im Gefängnis.

Ein zweiter Fall kommt ebenso anonymisiert aus einer Großstadt. Dort hatte ein Mehrwagenunternehmer mit einer zweistelligen Zahl an Taxis und darauf eingesetzten Alleinfahrern eine turnusmäßige Betriebsprüfung. Nach über 12 Monaten Prüfung stand man abermals vor der Tür. Diesmal in Begleitung von Zollbeamten und Staatsanwälten. Es wurden alle verfügbaren Aufzeichnungen, Computer etc. mitgenommen. Der Vorwurf des Finanzamts lautet: Die angegebenen Umsätze (im Bereich von 2.000 Euro pro Monat und Fahrzeug) seien nicht mit den Richtwerten vereinbar, die man üblicherweise bei einem Taxibetrieb anzusetzen habe. Das dortige Finanzamt geht davon aus, dass ein Taxi bei einem Kilometersatz von 90 Cent eine Jahresleistung von 65.000 Kilometern erbringt.
Solche Pauschalisierungen lassen die Vermutung aufkommen, dass die Behörden klammheimlich den Sozialismus wieder einführen. Alle Betriebe wirtschaften gleich.
Vielleicht könnten Gewerbevertreter oder andere geistige Größen den Beamten mal erklären, dass es große Unterschiede macht, ob ein Taxi mit Alleinfahrern besetzt wird oder im Schichtbetrieb fährt, ob der Fahrer engagiert und fleißig ist oder doch lieber die Fußballübertragung im Fernsehen anschaut, während das Taxi vor der Tür viereckige Räder bekommt. Und was tun, wenn man gar keine Fahrer bekommt? Die Ehefrau so lange mit dem Wagen um den Block jagen, bis der „statistische Wert“ erreicht ist?

Liebe Finanzbeamte und Prüfer der Deutschen Rentenversicherung: „Erfahrungen“ mit Betrieben, die man kürzlich der Steuerhinterziehung überführt hat, sollten nicht missbraucht werden, um schlagartig eine ganze Branche zu kriminalisieren!
Andererseits sollten Unternehmer, die pro Taxi zweitausend Euro erwirtschaften, schnellstmöglich das Rechnen anfangen, wie man mit einem Jahresumsatz von 24.000 pro Taxi alle betrieblichen Kosten decken will und parallel die nötigen Rücklagen schafft, um nach vier oder fünf Jahren den notwendigen Fuhrparkaustausch bewältigen zu können.

Diese Frage stellen sich nämlich auch immer mehr Finanzbeamte. Nicht nur am 2. Advent.

Rückblick 3: Unsere erste Adventskerze stifteten wir der Barmer Ersatzkasse.

„Die Barmer plant, zukünftig noch stärker die Chancen des Internets zu nutzen und schreibt daher seit einiger Zeit planbare Serien- und Einzelfahrten für bestimmte Regionen über das Internet aus. Ab dem 13.11.2006 führen wir dieses Verfahren auch zusätzlich in den Regionen Augsburg, Darmstadt, Heilbronn, Ludwigshafen, Rosenheim, Saarbrücken, Trier und Ulm ein.“
Mit diesen Sätzen beginnt ein Schreiben der Barmer Ersatzkasse an Taxi- und Mietwagenunternehmen, in dem man diese auffordert, sich registrieren zu lassen, um ebenfalls an diesen Ausschreibungen teilnehmen zu können.
Die Absicht ist klar: Die Kassen müssen Kosten sparen, auch bei den Krankentransporten. Also ist eine Versteigerung von „planbaren Serienfahrten“ doch der beste Weg, um die Preise zu drücken. Wie einfach das doch für den Sachbearbeiter der Barmer ist: Er muss nur das billigste Angebot annehmen. Er muss sich keine Gedanken darüber machen, ob ein Unternehmer, der beispielsweise den Zuschlag für 20 Fahrten erhält, das mit nur einem Mietwagen tatsächlich bewältigen kann. Schließlich ist dieser Unternehmer selbst schuld, wenn er seinen Fuhrpark aufstockt und neues Personal einstellt. Er hätte sich doch denken können, dass nach einem halben Jahr längst ein anderer Unternehmer noch billiger fährt und man deswegen die Patienten lieber dort unterbringt. Es interessiert den Herrn Barmer-Mitarbeiter auch nicht, ob man bei Preisen von 50 Cent pro Kilometer tatsächlich noch kostendeckend fahren kann. Selber schuld, wenn man für Barmer-Patienten einen neuen Mercedes bereithält und einen Angestellten als Chauffeur einsetzt, dessen korrekt angemeldete Sozialversicherungsbeiträge fast schon alleine den Erlös dieser Krankenfahrt auffressen. So viel Service für einen Barmer-Patienten hat nun wirklich keiner verlangt!

Sehr geehrter Herr Dr. Vöcking! Als Vorstandsvorsitzender der Barmer begrüßen Sie solche Ausschreibungen sicherlich, hilft es Ihrer finanziell anscheinend schwer gebeutelten Krankenkasse doch, immense Kosten bei Krankenbeförderungen einzusparen. Schließlich wird den Zuschlag immer nur der bekommen, der das niedrigste Angebot abgibt. Das ist nun mal das Gesetz des Wettbewerbs, möchten Sie den Taxiunternehmern sicher glaubhaft machen.
Die Redaktion der taxi heute hält Ihnen mal zugute, dass Sie innerhalb Ihrer Tätigkeit sicher zu höheren Aufgaben berufen sind und deshalb diese Form der Auftragsvergabe nicht auf Ihren Mist gewachsen ist. Aber vielleicht können Sie in Ihrem Hause mal mit dem Inhaber des wachsweichen Superhirns sprechen, der eine solche Vorgehensweise zu verantworten hat? Hat dieser Mitarbeiter bei der Planung die von uns beschriebenen Nebenwirkungen auch wirklich alle so bedacht?
Falls nein (und auch das wollen wir in unserer vorweihnachtlichen Güte mal unterstellen), würden es unzählige betroffene Taxi- und Mietwagenunternehmen inklusive Ihrer Patienten sicher begrüßen, wenn sie wieder auf bewährte Methoden bei der Vergabe von Krankenfahrten zurückgreifen könnten.
Entlohnen Sie die Taxi- und Mietwagenunternehmen endlich wieder leistungsgerecht, damit Sie auch weiterhin IHRE Patienten zuverlässig und sicher zur Behandlung bringen!

(jh)