Achtung, Landesgrenze!
Thema des Monats August
Eigentlich ist die Europäische Union ja eine feine Sache. Eine gemeinsame Währung, ein geöffneter Arbeitsmarkt; dazu das Schengen-Abkommen, das Landesgrenzen wie ein Relikt aus alter Zeit erscheinen lässt. Trotzdem haben Taxifahrer immer wieder mit Problemen zu kämpfen, wenn sie ihre Fahrgäste über die Grenze bringen sollen.
Beispiel Polen: Deutsche Taxiunternehmer, die am östlichen Rand der Bundesrepublik beheimatet sind, können ihre Kunden nicht mehr wie früher ohne Weiteres ein paar Kilometer auf polnisches Gebiet fahren. Jedenfalls nicht, ohne einen separaten Taxameter zu kaufen, diesen regelmäßig eichen zu lassen, eine polnische Steuernummer zu beantragen und in regelmäßigen Abständen ihre Umsätze gegenüber dem Finanzamt in Warschau zu erklären. Der Grund: Ein neues Umsatzsteuergesetz, das Taxiunternehmer dazu zwingt, den entsprechenden Teil ihrer Touren in Polen zu versteuern. Und das ab den ersten Metern und nicht, wie es umgekehrt für ausländische Taxiunternehmer in Deutschland der Fall ist, erst außerhalb einer Zehn-Kilometer-Zone nach Grenzübertritt. „Das ist nicht machbar“, sagt Andreas Gritzner, Vorsitzender der Taxi-Innung Görlitz, gegenüber „sz-online“. Für die wenigen Fahrten stehe der bürokratische und finanzielle Aufwand nicht im Verhältnis zu den Einnahmen. Hinzu kommt, dass bislang nur wenige der betroffenen Taxiunternehmer über die Neuregelung Bescheid wissen. Die IHK hat Ende letzten Jahres zum ersten Mal im Rahmen einer Informationsveranstaltung auf die Problematik aufmerksam gemacht (wir berichteten), ist mit ihren Bemühungen zu einer Vereinfachung der Situation bei grenzüberschreitenden Fahrten seither aber gescheitert. Laut „sz-online“ ist das Problem inzwischen beim Bundesfinanzministerium gelandet, das die Angelegenheit zwar prüfen will, in einer ersten Stellungnahme aber wenig Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation macht: Ein Eingriff in das Recht eines anderen Staates sei grundsätzlich nicht möglich. Ausgang offen. Beispiel Schweiz: Deutsche Taxiunternehmer, die am südlichen Rand der Bundesrepublik beheimatet sind, können ihre Kunden ab Mitte 2012 nur noch an 90 Tagen im Jahr auf Bestellung vom Züricher Flughafen abholen. So kündigt es die Veröffentlichung des schweizerischen Bundesamts für Verkehr vom 13. Juli 2011 an (mehr dazu finden Sie auch in der August-Printausgabe der taxi heute). Hintergrund der Einschränkung sind zwei mehr als 50 Jahre alte bilaterale Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Österreich. Darin wird Taxifahrern aus beiden Nachbarländern die grenzüberschreitende, gewerbsmäßige Abholung von Fahrgästen am Züricher Flughafen untersagt. Jahrzehntelang wurde diese alltägliche Praxis nicht beanstandet, da die Abkommen in Vergessenheit geraten waren. Erst 2010 wurde man wieder daran erinnert und hat sich nach langen Diskussionen nun auf diesen „Kompromiss“ festgelegt. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg zeigt sich darüber sehr enttäuscht: „Die Anwendung der 90-Tage-Regelung auf die grenzüberschreitende Fahrgastbeförderung beschädigt das Klima der an sich exzellenten grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen“, sagte IHK-Geschäftsbereichsleiter Axel Philipp. Nachdem das Holen und Bringen von Fahrgästen auf Bestellung über viele Jahrzehnte problemlos praktiziert wurde, stelle die jetzt getroffene Regelung einen Rückschritt in der Liberalisierung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs dar. Beispiel Schleusungsvorwürfe: Immer wieder geraten Taxifahrer EU-weit ins Visier der Justiz, wenn sie ihre Fahrgäste ins benachbarte Ausland fahren und diese dort bei einer Kontrolle ohne die erforderlichen Aufenthaltspapiere angetroffen werden. Bei den jüngsten Fällen handelte es sich um einen belgischen und einen österreichischen Kollegen, die jeweils in Deutschland mit ihren illegalen Fahrgästen aufgegriffen wurden. Auch wenn Taxifahrer überhaupt nicht befugt sind, die Papiere ihrer Fahrgäste zu kontrollieren: Immer wieder wird gegen die Beförderer wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ermittelt (wir berichteten online und in unserer Printausgabe August 2011). Im Taxigewerbe unvergessen sind die spektakulären Inhaftierungen zweier Kollegen aus Hamburg und Flensburg im Jahr 2008, die nach ihren Fahrten über die dänische Grenze dort wegen des gleichen Vorwurfs jeweils zu einer 50-tägigen Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Beispiel Dänemark: Unser nördliches Nachbarland sorgte in den vergangenen Wochen erneut für Aufregung, indem die Wiedereinführung von Grenzkontrollen angekündigt wurde. Leider bleibt es nicht bei der Ankündigung: Im kommenden Monat sollen nach Medienberichten am Autobahnübergang Ellund an der A 7 neue Grenzanlagen aufgestellt werden – aller Kritik und dem Schengen-Abkommen zum Trotz. Immerhin: Wenigstens müssen Taxifahrer für ihre kurze Tour über die dänische Grenze nicht wieder ihren Reisepass aus der Schublade holen. Laut aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes soll für die Einreise nach Dänemark auch künftig die Mitnahme des Personalausweises genügen. Es wäre allerdings nicht verwunderlich, wenn dennoch so mancher Taxler aus Schleswig-Holstein künftig Fahrtaufträge über die dänische Grenze dankend ablehnt. Foto: Pixelio / hacks (sk)- erscheint 1x wöchentlich (donnerstags)
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