Kurz vor Weihnachten haben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks noch einmal die Ärmel hochgekrempelt und das Carsharinggesetz durch das Bundeskabinett gebracht. Es enthält eine Verordnungsermächtigung zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge. Sie können im Straßenverkehr nach Maßgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bevorrechtigt werden. Damit möchten beide Ministerien sowohl das stationsgebundene als auch das nicht an Stationen gebundene Carsharing vom Schlage von car2go oder Drive Now fördern.
Laut einer Pressemitteilung der beiden Ministerien sollen Abhol- und Rückgabestellen in den öffentlichen Verkehrsraum verlagert werden dürfen. Wie der Bundesverband CarSharing ergänzend mitteilt, könnten die Kommunen in Zukunft Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge beschließen. Der Gesetzentwurf gehe jetzt in den Bundesrat und danach in den Bundestag, schreibt der Verband. Er hoffe, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könne, sprich: vor der Bundestagswahl im September 2017.
Weder die Ministerien noch der Verband gehen übrigens auf die Nutzung von Busspuren ein, die beispielsweise auch für Elektroautos immer einmal wieder in der Diskussion war.
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