Unerwünschte Werbe-E-Mails können den Absender teuer kommen

Wer unerwünschte Werbe-E-Mails an Unternehmen verschickt, muss im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zahlen.
Dietmar Fund
Viele Taxiunternehmer ärgern sich über Telefonanrufe, Faxe oder E-Mails von Lieferanten oder Taxi-Aufkäufern, denen man noch so oft erklären kann, sie sollten einen in Ruhe lassen. Für sie könnte jetzt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm mit dem Aktenzeichen 9 U 66/15 interessant sein. In dem verhandelten Fall hatte sich die Inhaberin einer Kfz-Werkstatt gegen die Werbe-E-Mails einer Firma zur Wehr gesetzt, die Werbemedien vertreibt. Die Werkstattchefin mahnte das Werbeunternehmen ab, das daraufhin eine Unterlassungserklärung abgab. Mit ihr verpflichtete es sich dazu, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu bezahlen.

Nachdem die Werkstattinhaberin erneut eine Werbe-E-Mail des Werbeunternehmens bekommen hatte, forderte sie diesen Betrag ein und drängte auf die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe. Der Fall kam vor das Landgericht, das genauso urteilte wie nun das Oberlandesgericht, und der Klägerin die 3.000 Euro zusprach.

Das Oberlandesgericht hatte zuvor einen Gutachter zu Rate gezogen. Er konnte nachweisen, dass das Werbeunternehmen die monierte zweite E-Mail-Botschaft selbst versandt hatte und Manipulationen des Absenders ausgeschlossen gewesen seien.

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