Nachts muss man an Tankstellen selbst aufpassen
Wenn eine Tankstelle nachts nur einen Nachtschalter betreibt, genügt es, dass vor dem Schichtwechsel ein Kontrollgang durchgeführt wird. Wenn ein Tankstellenbetreiber diese Maßnahme anweist und ihre Durchführung regelmäßig kontrolliert, hat er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, der das Aktenzeichen 7 U 17/16 trägt.
In dem verhandelten Fall war eine Dame kurz nach dem um Mitternacht durchgeführten Schichtwechsel auf dem Gelände gestürzt und hatte geltend gemacht, sie habe sich mit ihrem Fuß in einem herumliegenden schwarzen Paketbinder verfangen und sei deshalb gestürzt. Wegen ihrer Oberarmfraktur verlangte sie Schadenersatz und ein Schmerzensgeld.
Das Gericht schreibt in seiner Begründung, wenn eine Tankstelle nach 22 Uhr mit einem Nachtschalter betrieben werde, könne ein Kunde nicht damit rechnen, dass sich durchgängig Personal außerhalb des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände aufhalte. Taxifahrern, die ja oft spät nachts tanken müssten, sollten also gerade in der kommenden Winterzeit vorsichtig sein.
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