Bei 70 Prozent der Taxi-Fahrten würde nur eine Person im Taxi sitzen, rechnet Friedhelm Schwarz, ein Unternehmer aus Ibbenbüren, vor. Er beauftragte daher seinen Anwalt, in allen 16 Bundesländern eine Ausnahmegenehmigung vom § 25 der BoKraft zu beantragen. Dort ist geregelt, dass Taxis mindestens zwei Türen auf der Beifahrerseite haben müssen. Ziel dieser Ausnahmegenehmigung, die nun in Schleswig-Holstein erteilt wurde, ist es, künftig Smarts als Taxis einsetzen zu können – damit die vielen Einzelfahrten künftig in einem umweltfreundlichen Fahrzeug zu einem günstigerem Tarif angeboten werden können. Olaf Völker vom Landesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes Schleswig-Holstein sieht das mit großer Skepsis. Man habe im Vorfeld der Entscheidung gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde bereits eine Reihe von Bedenken geäußert – leider vergeblich. Nun wird letztlich der Kunde entscheiden, ob Smarts wirklich die geeigneten Taxis sind. In den Städten Heide und Husum hat der Unternehmen bereits je drei Smart-Taxis genehmigt bekommen. Von der Tarif- und Betriebspflicht ist er dort allerdings (noch) nicht befreit, so dass bisher wie überall auch gilt: Gefahren wird zum Taxitarif, auch im Smart. Foto: SmaTax GmbH
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin