Das Oberlandesgericht Köln hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung am 13. Mai 2015 dem Taxi Ruf Köln untersagt, zu behaupten oder zu verbreiten, eine Vermittlung durch die App taxi.eu schließe die Zusammenarbeit mit mytaxi kategorisch aus. Die Genossenschaft darf auch nicht weiter behaupten, dass Taxifahrer und Taxiunternehmer, die mytaxi nutzten, von der Fahrtenvermittlung über die App taxi.eu ausgeschlossen werden müssten.
Das schreibt die hinter mytaxi stehende Daimler-Tochter Intelligent Apps GmbH in einer Pressemitteilung vom 11. Juni 2015. Sie wurde erst nach der Prüfung der ausführlichen Urteilsbegründung verschickt.
Die einstweilige Verfügung könnte auch Auswirkungen auf andere Städte haben. Auch Taxizentralen in anderen Städten versuchen, ihren angeschlossenen Fahrern und Unternehmern die Zusammenarbeit mit der gewerbefremden App zu untersagen.
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