Kein Schadenersatz bei erkennbarem Schlagloch

Wer seinen Pkw am helllichten Tage in ein gut sichtbares Schlagloch von der Größe eines Gullydeckels steuert, ist selber schuld, wenn sein Wagen dabei zu Schaden kommt. Das hat jetzt das Landgericht Heidelberg entschieden.
Redaktion (allg.)

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, geriet der betroffene Fahrer eines Pkws samt Anhänger an einem Hochsommertag mit dem Hinterrad seines Gefährts in ein 7,5 Zentimeter tiefes Schlagloch. Das war immerhin 30 x 70 Zentimeter groß und stammte noch aus dem vorhergehenden Winter.

Weil die Gemeinde das Übel nicht schon längst beseitigt und seiner Meinung nach damit ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe, verlangte der Mann nun kommunalen Ersatz für die Aluminiumfelge nebst beschädigtem Reifen im Wert von rund 1.000 Euro.

Das sah das Gericht anders, da es sich zwar um eine öffentliche Straße handele deren Zustand ein Ärgernis sei, doch sie sei nicht verkehrsunsicher. Schließlich sei das Schlagloch für jedermann gut zu erkennen gewesen.

Landgericht Heidelberg , Az. 5 O 269/10
 

(sk)
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