Wenn eine Gemeinde den Wurzelbereich eines abgesägten Baums mit organischem Material verfüllt und dann nicht regelmäßig kontrolliert, ob das nachgibt, besteht sie einen Verstoß gegen ihre Verkehrssicherungspflicht. So urteilte das Oberlandesgericht Naumburg in einem Fall mit dem Aktenzeichen 12 U 158/14, auf den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein hinweisen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer mehrmals bei einem Krankenhaus auf einem unbefestigten Randstreifen geparkt und war einmal plötzlich mit dem Rad in ein Loch geraten. Den beim Aufsetzen entstandenen Schaden von 1.600 Euro bekommt er jetzt zu 75 Prozent ersetzt. Die restlichen 25 Prozent muss er selbst bezahlen, obwohl er das Loch nach Meinung des Gerichts nicht hatte erkennen können. Das Gericht begründete dies mit der Betriebsgefahr, die von einem Auto immer ausgeht.
Das Gericht machte die Gemeinde für das Loch verantwortlich, weil sie beim Verfüllen mit organischem Material regelmäßig hätte kontrollieren müssen, ob das nicht nachgibt. Für dieses Material sei das Nachgeben typisch.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin