BFH: Vom Finanzamt gezahlte Zinsen sind steuerfrei

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) müssen Zinsen auf eine Einkommensteuererstattung nicht versteuert werden. Das Gericht hat damit seine frühere Rechtsprechung in Teilen geändert.
Redaktion (allg.)

Hintergrund der Entscheidung: Bis 1999 konnten Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen mussten, als Sonderausgaben abgezogen werden. Nachdem diese Vorschrift weggefallen war, durften sie nicht mehr geltend gemacht werden, wohingegen Erstattungszinsen - also Zinsen, die das Finanzamt zahlt, wenn es bei der Rückzahlung zu viel bezahlter Steuern zu Verzögerungen kommt - weiterhin versteuert werden mussten.

Im konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2000 im Rahmen seines Einkommensteuerbescheids nicht abziehbare Nachzahlungszinsen an das Finanzamt zahlen und zugleich für ein früheres Steuerjahr vom Amt überwiesene Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern müssen. Das sah er nicht ein und klagte dagegen.

Der Bundesfinanzhof bestätigte in seinem jüngsten Urteil zwar das Abzugsverbot von Nachzahlungszinsen bei der Einkommenssteuer, stellte entgegen früheren Rechtsprechungen jetzt jedoch klar, dass die Erstattungszinsen nicht mehr besteuert werden dürfen.

Die Experten des „Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) raten Steuerpflichtigen, die erst jetzt ihre Erklärung abgeben, die Abfrage nach Erstattungszinsen auf der „Anlage KAP“ zu ignorieren. Wer seinen Bescheid schon hat, sollte Einspruch mit Hinweis auf das Urteil einlegen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. Juni 2010, Az.: VIII R 33/07

(sk)
Logobanner Liste (Views)